Porr-Konsortium für Brenner-Tunnel gekündigt

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++ THEMENBILD ++ BAUKONZERN PORR(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Wegen "Weigerung vertraglich zugesagter Leistungen" und "eingetretenem Vertrauensverlust“.

Die Errichtergesellschaft des Brenner Basistunnels (BBT SE) hat am Mittwoch bekannt gegeben, den Bauvertrag mit der ARGE H51 (bestehend aus einem Konsortium aus Porr Bau GmbH, G. Hinteregger & Söhne Bau GmbH, Condotte S.p.A. und Itinera S.p.A) zu kündigen. Der Vorstand sei am 22. Oktober durch einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrats dazu ermächtigt worden. Ein betreffendes Schreiben sei am Dienstag an die ARGE H51 übermittelt worden, hieß es seitens der BBT SE.

"Die endgültige Weigerung der vertraglich zugesagten Leistungen in mehreren Punkten und der nun eingetretene Vertrauensverlust hat uns leider dazu gezwungen, die Vertragsbeziehung mit der ARGE H51 aufzulösen", erklärten die beiden Vorstände der BBT SE, Gilberto Cardola und Martin Gradnitzer. Bei dem 966 Mio. Euro schweren Baulos handelt es sich um den größten Bauabschnitt auf österreichischem Projektgebiet. Insidern zufolge könnte der zuletzt avisierte Fertigstellungstermin 2030 nun wackeln. "Um schnellstmöglich den Weiterbau beim Brenner Basistunnel sicherzustellen, wurde bereits eine vertiefende Analyse des Gesamtprojekts zum Zweck der ehestmöglichen Neuausschreibung in die Wege geleitet", so die BBT-Vorstände.

„Endgültige Leistungsverweigerung"

Gestritten wurde um falsch konstruierte Außenringe des Tunnelschachts (sogenannte Tübbinge). Laut Porr wurden die technischen Anforderungen dafür schon bei der Ausschreibung falsch projektiert. Die Sachlage sei von der ARGE H51 in der Öffentlichkeit jedoch einseitig und sehr vereinfacht dargestellt und nur auf das Thema Tübbinge beschränkt worden, hieß es seitens der BBT SE. Hauptgrund für die Vertragsauflösung seien jedoch vielmehr "die endgültige Leistungsverweigerung und Leistungsverzögerungen" und der nunmehr "eingetretene Vertrauensverlust". Die BBT SE wollte keine Einzelheiten über die verschiedenen Rechtsstandpunkte der Vertragspartner mit Ausnahme des Tübbingsystems öffentlich machen, um "die ARGE H51 vor Reputationsschäden zu schützen und dem angedrohten Gerichtsprozess nicht vorzugreifen".

Die ARGE H51 sei der Ansicht gewesen, dass ein 40 Zentimeter-Tübbing, wie bei der Ausschreibung angegeben, die Lasten nicht aufnehmen könne. Dies habe die ARGE aber erst nach bereits erfolgter Auftragsvergabe angegeben, obwohl sie bereits einen stärkeren Tübbing hätte anbieten können, so der Vorwurf der BBT SE. Man habe seitens der BBT SE "dennoch stets die Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der ARGE H51 zum Ausdruck gebracht" und mehrfach Lösungen aufgezeigt. Trotz intensiver Bemühungen sei eine Lösung nicht erzielbar und die Vertragsauflösung für die BBT SE unumgänglich gewesen.

Frage um Mehrkosten

Die durch die Vertragsauflösung notwendige Neuausschreibung erfordere nun "eine sorgfältige und vertiefte Analyse des Bauzeitplans und des Vergabeplans". Man werde weiterhin "das Äußerste tun, um das zukunftsweisende Infrastrukturprojekt Brenner Basistunnel im bestmöglichen Zeitrahmen voranzubringen", so die BBT SE. Auf Basis eines aktualisierten Zeitplans werde dann geprüft, ob die Risikovorsorge zur Abdeckung von Mehrkosten infolge der Auflösung und der Inflation bzw. Wertanpassung ausreiche, hieß es.

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