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BVT-Causa: Staatsanwaltschaft erhebt erstmals Anklage

Die Presse/Clemens Fabry
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Drei Personen wurden zu drei Themenbereichen angeklagt. Es geht um die Observation der nordkoreanischen Botschaft, Spesenrechnungen und eine Daten-Abfrage. Die Vorwürfe haben allesamt nichts mit den ursprünglichen Begründungen für die Hausdurchsuchung zu tun.

Zweieinhalb Jahre nach der Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wurden nun drei potenzielle Schuldige gefunden: Der Spionageabwehrchef, sein Schwiegervater und ein Mitarbeiter der Abteilung. Es geht um drei Themenbereiche: Die Rechtmäßigkeit der Observationen der nordkoreanischen Botschaft. Eingereichte Kaffeehausrechnungen - und die Rechtmäßigkeit einer Datenabfrage für einen Verwandten. Mit den ursprünglichen, genannten Gründen hat das nichts zu tun. Die Anklage steht auf dünnen Beinen.

Die Aufarbeitung der BVT-Causa mit etlichen Zufallsfunden hat Millionen Euro und viel Zeit gekostet. Was von den massiven Vorwürfen bleibt, ist allerdings nicht viel. Im ersten Themenbereich, in dem die Staatsanwaltschaft Anklagen erhebt, geht es um eine Observation der nordkoreanischen Botschaft. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stellt ihre Rechtmäßigkeit infrage. Der Vorwurf gegen den ehemaligen Spionageabwehrchef und einen Mitarbeiter: Nordkoreanische Bürger seien in ihren subjektiven Rechten verletzt worden. Dazu komme, dass die Observation dem Rechtsschutzbeauftragten des Innenressorts nicht zur Genehmigung vorgelegt wurde. Nur: Die Observation wurde im Nachhinein gemeldet, was prinzipiell auch zulässig ist. Weiters hat Österreich auch völkerrechtliche Verpflichtungen, zu kontrollieren, ob Sanktionen gegen das kommunistische Regime Nordkorea auch eingehalten werden. Ob hier Augenmaß und Ziel noch gestimmt haben, wird soll am Wiener Landesgericht geklärt werden. Das Los des Richters hat Christoph Zonsics gezogen, der auch in der Burgtheater-Causa Recht sprach.

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