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Verfassungsschutz

Erste Teile der BVT-Reform passierten Ministerrat

Gebäude des BVT in Wien Landstraße (Archivbild)Die Presse/Clemens Fabry
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Der Teil der geplanten Reform des Verfassungsschutzes sieht unter anderem eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung von bestehenden und künftigen Staatsschützern vor. Die Rekrutierung soll „objektiver“ werden.

Die türkis-grüne Regierung hat am Dienstag erste Teile der Reform des in Turbulenzen geratenen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) beschlossen. Es geht dabei um die Personalrekrutierung, eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung für bestehende und künftige Staatsschutz-Mitarbeiter sowie die Grundausbildung.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) erklärte im Pressefoyer nach dem Ministerrat, es gehe darum, das Vertrauen ins BVT wiederherzustellen. Kritik unter anderem im BVT-Untersuchungsausschuss hatte es an teils ungeeignetem Personal im Bundesamt gegeben.

„Objektivere“ Rekrutierung

Die Personalrekrutierung solle künftig objektiver und transparent sein und mit einer Vertrauenswürdigkeitsprüfung verbunden sein. Mittels computerunterstützter Eignungsdiagnostik sollten etwa persönliche Kompetenzen anonym getestet werden, es sei aber auch eine Testung durch Interviews des psychologischen Dienstes vorgesehen. Ein fachliches Hearing solle es durch eine Kommission geben, nach einer Anhörung durch die zuständigen Abteilungsleiter solle eine Reihung nach persönlicher und fachlicher Eignung erfolgen.

Bei der erweiterten Sicherheits- bzw. Vertrauenwürdigkeitsprüfung für Staatsschutzmitarbeiter habe man sich sowohl am internationalen Standard als auch beim Heeresnachrichtenamt und Heeresabwehramt orientiert, sagte Nehammer. Konkret sollen das Vorleben und auch die aktuellen Lebensumstände genauer geprüft werden, das umfasst auch Personen, die mit dem Betroffenen im selben Haushalt leben. Dies sei notwendig, weil der Aufgabenbereich derart sensibel sei, argumentiert man im Innenministerium. Die Prüfung soll alle sechs Jahre verpflichtend sein.

Ziel der Sicherheitsüberprüfung sei es, abzuklären, ob von einer Person ein Risiko für den Staatsschutz ausgeht - wegen Interessen, Kontakten oder Tätigkeiten, die mit der Arbeit im Staatsschutz nicht vereinbar sind. Damit soll beispielsweise die Einflussnahme durch ausländische Einrichtungen erschwert werden. Im Innenministerium hofft man, damit auch das zuletzt verlorene Vertrauen von Partnerdiensten wieder zurückzugewinnen.

FH-Lehrgang „Staatsschutz“ soll kommen

Neu gestaltet wird auch die Aus- und Fortbildung für Staatsschutz-Mitarbeiter. Es soll einen verpflichtenden Grundausbildungslehrgang und dann eine differenzierte Spezialausbildung geben. Gestaltet werden soll die Ausbildung von der Sicherheitsakademie. Der erste Lehrgang soll mit Oktober 2020 starten. Ermöglicht werden soll eine akademische Weiterbildung durch einen FH-Lehrgang Staatsschutz, der mit einem Master of Science abgeschlossen werden kann. Hier ist der Lehrgangsstart mit Oktober 2021 vorgesehen.

Freilich soll es noch weitere Neuerungen geben, geleitet wird die Reform von einer Arbeitsgruppe unter dem neuen Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf.

(APA)