Über das Für und Wider der Maskenpflicht wird gestritten. Auch Beschaffung und Zertifizierung werfen Fragen auf.
Auch von uns trägt niemand gerne Maske“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz mit Blick auf sein Kabinett. Doch aktuell ist ein Mund-Nasen-Schutz vielerorts zu tragen, etwa in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Apotheken, Spitälern, Geschäften sowie teils in Schulen. Ein Überblick.
1) Welche Masken gibt es derzeit, was müssen diese eigentlich „können“?
Etliche. Für selbst genähte Masken gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Welche Stoffe, Schnitte und wie viel Schichten sie haben, ist jedem selbst überlassen. Vorgaben gibt es für Masken der Schutzklassen FFP2 (alias KN95 oder N95) bis FFP3, die partikelförmige Schadstoffe wie Staub und Rauch aus der Luft filtern. Damit eine Maske gemäß CE-Zertifikat EN 149 2009 als FFP2 betitelt wird, muss sie einen langen Prüfprozess durchlaufen. Das Wirtschaftsministerium verkürzte ihn im April und schuf die „Coronavirus Pandemie Atemschutzmaske“ alias CPA-Maske. Dazu Christoph Baumgärtel vom Bundesamt für Sicherheit und Gesundheitswesen (Basg): „Das ist kein Medizinprodukt.“ Wohl aber OP-Masken, „die dem Schutz der Patienten dienen und ein CE-Zertifikat nach EN14683 haben müssen, um in Österreich erlaubt zu sein.“