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Wie es in Schulen und Kindergärten weitergeht

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News Bilder des Tages Remote learning in Slovenia New restrictions are taking effect across Slovenia following a fresh s(c) imago images/Pixsell (Kristina Stedul-Fabac/PIXSELL vi)
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Die Kinder müssen ab Dienstag wieder zu Hause lernen. Neuer Stoff wird nicht vermittelt und Schularbeiten werden verschoben. In den Schulen soll es aber Lernstationen geben.

Lange wurde innerhalb der türkis-grünen Regierung darüber diskutiert, nun ist es fix: Die Schulen werden neuerlich schließen. Am kommenden Montag, den 16. November, wird es den vorerst letzten Schultag geben. Nach den Oberstufen stellen ab Dienstag auch die restlichen Schulen (von der Volksschule bis zur Unterstufe) auf Distance Learning um. Die Kindergärten bleiben für „die, die Betreuung brauchen“ geöffnet. Das sieht eine Punktation des Bildungsministeriums vor. Die wichtigsten Fragen im Überblick.

Was passiert am kommenden Montag in den Schulen?

Laut Bildungsministerium soll noch ein „normaler Schultag“ stattfinden. Die Lehrer sollen die Schüler an diesem Tag mit Lern- und Arbeitspaketen austatten. Die Schulleiter sollen an diesem Tag außerdem erheben, welche Schüler das Betreuungs- und Unterstützungsangebot während des Lockdowns voraussichtlich nützen wollen bzw. müssen. 

Wie lange bleiben die Schulen geschlossen?

Der Präsenzunterricht soll am 7. Dezember „unter veränderten Bedingungen“ wieder aufgenommen werden. An einem sogenannten Fenster- bzw. Zwickeltag. „Auch der Fenstertag ist ein ernstzunehmender Schultag“, sagt Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Samstagnachmittag. Dieser Starttermin gilt für Volksschulen, Neue Mittelschulen und AHS-Unterstufen. Bei den Oberstufen sieht es anders aus. Hier sollen, wie der Minister schildert, zuerst einmal die Maturanten zurückkehren: „Die Maturanten haben Priorität“. 

Drei Wochen bleiben die Schulen also mindestens geschlossen. Wobei die Schulen „nicht geschlossen“ sind, mahnte der Bildungsminister, die Pforten blieben offen. Das sei vielleicht nur ein semantischer Unterschied, aber ein durchaus wichtiger. Denn es werde in den Schulen auch in den nächsten Wochen Betreuung und pädagogische Unterstützung geben.

Wer darf in den nächsten Wochen die Schule besuchen?

Grundsätzlich „alle, die einen Bedarf haben“, so formuliert es Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Wenig später präzisierte Faßmann: Die Betreuung stehe nicht nur Kindern von Eltern offen, die in einem systemkritischen Bereich arbeiten. Hier sei kein Nachweis erforderlich.

Generell soll es nun, anders als im Frühjahr, „nicht nur eine Notbetreuung geben“, wie die grüne Bildungssprecherin Sibylle Hamann zur „Presse“ sagt. Es sollen mehr Schüler in die Schule kommen. Dort wird es diesmal nämlich nicht nur Betreuung geben. Sondern auch eine pädagogische Förderung. Es werden sogenannte Lernstationen geschaffen. In Kleingruppen soll da auch Stoff vermittelt werden.

Eltern können ihre Kinder tage- und auch stundenweise in die Schule schicken. Lehrer können Schüler aber auch zum Besuch der Lernstationen verpflichten. Das wird vor allem bei Kindern aus bildungsfernen Schichten und aus nicht-deutschsprachigen Elternhäusern passieren. Die will man während des nächsten Schullockdowns nämlich nicht verlieren.

Was wird in den nächsten Wochen gelernt?

In den kommenden drei Wochen sollen die Schüler „nicht mit neuen Aufgaben überhäuft werden“, wie es Faßmann formulierte. Der Schwerpunkt liegt also auf der Vertiefung des Stoffs.  Sofern  „pädagogisch vertretbar und machbar", können aber auch neue Inhalte vermittelt werden, heißt es in der Punktuation des Ministeriums. Und der Ressortchef betont: Neuer Stoff soll „höchstens in Maßen“ vermittelt werden. Die Entscheidung darüber liegt bei den Lehrern.

Was passiert mit Test und Schularbeiten?

Sie werden verschoben. Können die Schularbeiten etwa wegen der Kollision mit anderen geplanten Schularbeiten bis zum Ende des Semesters nicht mehr durchgeführt werden, dürfen sie abgesagt werden, wenn auch anders eine Note gegeben werden kann (etwa durch die Beurteilung der Mitarbeit). „Weitere schriftliche Leistungsfeststellungen" wie etwa Tests sollen nur dann stattfinden, wenn eine solche Beurteilung nicht möglich ist. An Abschlussklassen in der Oberstufe soll eine Absage von Schularbeiten möglichst vermieden werden.

Darf man sein Kind weiterhin in den Kindergarten schicken?

„Elementarpädagogische Einrichtungen bleiben unter Einhaltung der Hygienebedingungen für den Normalbetrieb geöffnet“, so steht es in der Punktuation des Bildungsministeriums. Das klingt nach einem Normalbetrieb der Kindergärten. Ist es aber nicht.

Denn der Appell der Regierung war am Samstag unüberhörbar. Es sollten neuerlich nur die Eltern ihre Kinder in den Kindergarten schicken, „die die Betreuung brauchen“. Nachweise - wie teilweise im Frühjahr - müssen zwar keine erbracht werden. Das Ganze sei, wie der Bildungsminister sagte, „letztlich eine individuelle Entscheidung der Haushalte und der Familien.“

Besteht die Besuchspflicht im letzten Kindergartenjahr weiterhin?

Nein. Die Kindergartenpflicht im letzten Jahr vor Schuleintritt wird für diesen Zeitraum aufgehoben. 

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