Die Steuerpauschalierung bringe den Bauern kein "Körberlgeld", meint die Landwirtschaftskammer. Sie fordert, dass der dafür herangezogene Einheitswert von 150.000 auf 250.000 Euro angehoben wird.
"Die Steuerpauschalierung für Landwirte bringt den heimischen Bauern keinen Zusatzverdienst, sondern vermeidet zusätzliche Bürokratie. Auch die Mehrwertsteuer-Pauschalierung bringt ihnen kein Körberlgeld", reagiert die Landwirtschaftskammer auf Kritik an der Pauschalierung (DiePresse berichtete). Rund 90 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe haben einen Einheitswert von weniger als 150.000 Euro – und sind deshalb steuerlich pauschaliert. Sie müssen über ihre Verkäufe keinerlei Aufzeichnungen führen, müssen keine Umstatzsteuer abführen - aber dürfen sich auch keine Vorsteuer abziehen.
VSt vs USt
Unternehmer schlagen beim Verkauf eines Produkts die Umsatzsteuer auf den Preis und ziehen die Umsatzsteuer ihres Lieferanten als Vorsteuer ab. Die Differenz ist die Ust-Zahllast.
Ein Beispiel: Eine Firma kauft eine Ware um 600 Euro. Der Preis besteht aus 500 Euro VK-Preis plus 20 Prozent Umsatzsteuer = 600 Euro. Im Laden kostet die Ware dann 840 Euro, nämlich 700 Euro netto plus 20 Prozent = 840 Euro.
Hier entsteht folgende Zahllast: 140 Euro selbst aufgeschlagene Ust minus 100 Euro Vorsteuer vom Einkauf = 40 Euro Zahllast.
Wäre die Vorsteuer in einer Periode größer, etwa weil viel mehr eingekauft als abgesetzt wurde, spricht man von einem "Vorsteuerüberhang".
Kammer: Bauern zahlen 20 Prozent Ust
Dass die Pauschalierung finanziell nichts bringt, liege daran, dass "für landwirtschaftliche Produkte nur der mit zehn beziehungsweise zwölf Prozent vergünstigte Mehrwertsteuersatz verrechnet werden kann, während die Landwirte für die agrarischen Betriebsmittel und Investitionen aber 20 Prozent Mehrwertsteuer zu bezahlen haben", so August Astl, Generalsekretär der Landwirtschaftskammer Österreich.
Freiwillige Aufzeichnung zeigte VSt-Überhang
Astl verweist dazu auf den Grünen Bericht mit den Ergebnissen der freiwilligen Buchführung von rund 2000 bäuerlichen Betrieben. Demnach war in den vergangenen fünf Jahren die Differenz aus Mehrwertsteuer und Vorsteuer im Durchschnitt für die bäuerlichen Betriebe negativ (minus 169 Euro). Mit einem Minus von 603 Euro war der Vorsteuerüberhang im Vorjahr besonders groß, weil die Landwirte für ihre Betriebsmittel und Investitionen eben 20 Prozent Mehrwertsteuer bezahlt haben. Vorsteuerüberhang bedeutet, dass die gesamte Vorsteuer größer als die gesamte Umsatzsteuer ist.
Folglich wäre bei den Betrieben im Bericht keine Umsatzsteuer zu zahlen gewesen.
Einheitswert auf 250.000 ausdehnen
Die Landwirtschaftskammer fordert die Beibehaltung des Einheitswertsystems und die Anhebung der Pauschalierungsgrenzen. Die bäuerliche Interessenvertretung verlangt in dem Zusammenhang die Anhebung der Einheitswertgrenze für die Vollpauschalierung von 65.000 auf 100.000 Euro. Bei der Einheitswertbezogenen Grenze für die Vorlage einer Bilanz, die derzeit bei 150.000 Euro liegt, will die LK eine Ausweitung auf 250.000 Euro erreichen.
(Red.)