Wolfgang Kulterer bleibt bis auf weiteres in Untersuchungs-Haft. Der Anwalt des ehemaligen Chefs der Kärntner Hypo Alpe Adria ortet einen "Justizskandal".
Der ehemalige Vorstandschef der Kärntner Hypo Group Alpe Adria Bank, Wolfgang Kulterer, bleibt bis auf weiteres in U-Haft. Das teilte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt nach einer Haftprüfungsverhandlung am Montag in einer Aussendung mit. Einem Enthaftungsantrag von Rechtsanwalt Ferdinand Lanker wurde somit nicht stattgegeben. Kulterer war am 13. August festgenommen worden, zwei Tage später wurde die Untersuchungshaft verhängt.
Viele Gefahren sprechen gegen Enthaftung
Dem ehemaligen Bankenchef wird unter anderem Untreue zum Schaden der Bank wegen der Vergabe ungenügend bzw. gar nicht besicherter Kredite vorgeworfen. Die Untersuchungshaft werde aus den bereits bisher angenommenen Haftgründen - der Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr - fortgesetzt und mit der gesetzlich vorgesehenen Frist von einem Monat befristet, erklärte die zuständige Staatsanwältin Sandra Agnoli in dem Schreiben. Die nächste Haftverhandlung werde vor Ablauf der genannten Frist stattfinden, wobei der genaue Termin noch nicht feststehe, so Agnoli.
Anwalt ortet Justizskandal
Die Fortführung der Untersuchungshaft für Kulterer sei schlichtweg "skandalös", erklärte dessen Rechtsanwalt Ferdinand Lanker. "Ich habe den Glauben an die Gerechtigkeit und die Funktion und Kontrollmechanismen unseres Rechtsstaates verloren", erklärte Lanker.
Gemeinsam mit seinem Mandanten habe er alle erhobenen Vorwürfe, die zu der Verhaftung geführt hätten, aufgearbeitet und begründet widerlegt, erklärte Lanker. Zudem sei seit der Inhaftierung kein neues Beweismittel und kein neuer Vorwurf aufgetaucht.
Haftgründe "nicht nachvollziehbar"
Die Haftgründe seien nicht nachvollziehbar, so der Rechtsanwalt. Fluchtgefahr könne nicht bestehen, da Kulterer bereits in der Vergangenheit "zahlreiche internationale Auslandaufenthalte mit Kenntnis der Behörden" absolviert habe. Weiters gehe aus Tonbandaufzeichnungen hervor, dass der Ex-Hypo-Vorstand von England wieder nach Wien übersiedeln wollte. Zudem habe er seine Dokumente (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, etc.) abgegeben.
Tatbegehungsgefahr könne keine bestehen, da Kulterer seit Oktober 2006 keine operative Tätigkeit mehr in der Hypo ausübe. Verdunkelungsgefahr sei nicht möglich, da der ehemalige Bankenchef "keine Unterlagen besitzt, die er beseitigen könnte". Zudem seien Unterlagen - die ihm heute zum Beweis seiner Unschuld dienlich wären - von Mitarbeitern der Bank in der Bank im Herbst 2008 ohne sein zutun und ohne seine Mitwirkung vernichtet worden, erklärte Lanker.
Anwalt kündigt Rechtsmittel an
"Die heutige Begründung ist für mich jedenfalls nicht nachvollziehbar und ich kann mich des Eindruckes nach wie vor nicht erwehren, dass durch die Festhaltung meines Mandanten ein Bauernopfer gesucht und gefunden wurde", sagte Lanker. Gleichzeitig werde von allen Vorgängen in der Hypo abgelenkt, die sich nach Kulterers Ausscheiden 2006 zugetragen hätten und von ihm nicht zu verantworten seien.
Der Rechtsanwalt kündigte an, die "erforderlichen Rechtsmittel" zu prüfen. Eine Beschwerde gegen die Fortführung der Untersuchungshaft kann binnen drei Tagen eingebracht werden. Im Fall der Beschwerdeerhebung müsste dann das Oberlandesgericht Graz als zuständiges Instanzgericht entscheiden.
(APA)