Die Bilanz

Ein Kammerstaat im Staate Österreich

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Wirtschafts- und Arbeiterkammer dürfen seltsam bilanzieren und sind weder der Aufsichtsbehörde noch dem Rechnungshof gegenüber zu umfassender Information verpflichtet. Da besteht gewaltiger Handlungsbedarf.

Transparenz gilt nicht unbedingt als große Stärke der Sozialpartner. Wer Licht vor allem in die finanzielle Gebarung der Pflicht-Kammern bringen will, denen in Österreich kein wirtschaftlich Tätiger – egal, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – auskommt, hat viel detektivische Kleinarbeit vor sich.

Die Neos haben sich der Mühe unterzogen und in einer Reihe von parlamentarischen Anfragen die Bilanzen aller Arbeiter- und Wirtschaftskammern zusammengetragen. Mit einem verblüffenden Ergebnis: In einer einzigen Kammer, nämlich der Wirtschaftskammer Österreich, hat im Vorjahr der ausgewiesene Jahresüberschuss (siehe Grafik) mit der Veränderung des Eigenkapitals übereingestimmt – was er bei der von den Kammern anzuwendenden „Doppelten Buchhaltung“ (Doppik) eigentlich in jedem Fall tun sollte.

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