Corona-Maßnahmen

Österreichs dritter Lockdown im Überblick

Das Jahr 2021 soll die Wende im Kampf gegen die Corona-Pandemie bringen.
Das Jahr 2021 soll die Wende im Kampf gegen die Corona-Pandemie bringen. Reuters
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Die Regierung sieht in einem neuerlichen Herunterfahren des Landes die „einzige Möglichkeit“ dem Coronavirus Herr zu werden. Erstmals kann man sich mit Tests Vorteile verschaffen. Die Maßnahmen im Detail.

Das Jahr 2021 soll die Wende im Kampf gegen die Corona-Pandemie bringen. Doch zunächst ist der Jahresanfang vom dritten "harten" Lockdown geprägt, der noch im alten Jahr am 26. Dezember beginnt und eine dritte Welle an rasanten Neuinfektionen mit dem Erreger Sars-CoV-2 verhindern soll. Die Eckdaten: Der Handel wird bis 18. Jänner geschlossen, Gastronomie und Hotels bleiben zu. Und noch länger - nämlich bis 24. Jänner - soll der Lockdown für alle gelten, die an der zweiten Runde der Massentests Mitte Jänner nicht teilnehmen, wie die Regierungsspitze am Freitag mitteilte. Alles an Maßnahmen ist das freilich nicht, ein Überblick über das, was kommt:

DAUER

Der Lockdown beginnt am zweiten Weihnachtsfeiertag, dem Stefanitag alias am 26. Dezember, und endet mit 17. Jänner. Allerdings: Dieses Finaldatum gilt nur für jene, die sich an diesem oder den zwei Tagen davor (15.,16. Jänner) einem Corona-Gratistest unterziehen. Wer das nicht tut, ist eine weitere Woche von den vollen Kontaktbeschränkungen betroffen und darf nur zur Arbeit oder Alltagskäufe, etwa von Lebensmitteln, tätigen und das mit höherwertiger FFP2-Schutzmaske.

KONTAKTE

Größere Zusammenkünfte sind nicht erlaubt. Mehrere Personen eines Haushalts dürfen nur eine Person eines anderen Haushalts treffen.

AUSGANG

Ausgangsbeschränkungen gelten rund um die Uhr. Das heißt, man muss einen guten Grund wie Spaziergänge, den Weg zur Arbeit oder in den Supermarkt haben, um garantiert ungestraft das Haus verlassen zu können. Das gilt auch für Silvester. Am 31. Dezember werden überdies keine öffentlichen Feuerwerke stattfinden. Die Verwendung pyrotechnischer Artikel der Kategorie F2, also auch Raketen, Knallfrösche oder Blitzknallkörper im Ortsgebiet ist generell verboten. Ausnahmen könnten Bürgermeister erteilen, was allerdings als unwahrscheinlich gilt.

HANDEL

Außer den üblichen Ausnahmen wie Lebensmittelhandel, Apotheken und Drogerien dürfen Geschäfte nach dem 24. Dezember bis zum 18. Jänner nicht mehr aufmachen. Allerdings gibt es eine kleine Erleichterung: Wie in Gasthäusern wird das Abholen von Bestelltem möglich sein.

GASTRONOMIE / HOTELLERIE

Die Hoffnung der Gastronomie, wie geplant am 11. Jänner wieder öffnen zu dürfen, erfüllt sich nicht. Gaststätten aller Art müssen sich bis zum 18. Jänner mit Take-away und Lieferdiensten begnügen. Mit 18. Jänner soll auch der Tourismus mit der Hotellerie wieder starten. Um entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen zu können, wird ein negativer Corona-Test vorgeschrieben.

SCHULE

Die Weihnachtsferien enden mit dem Drei-Königs-Tag am 6. Jänner und nicht wie zuletzt geplant mit 10. Jänner. Es wird allerdings wieder eineinhalb Wochen lang auf Distance-Learning umgestellt - und das für alle Schulstufen. Wieder los gehen wird es mit Präsenzunterricht dann am 18. Jänner. Allerdings: Wer dann keinen negativen Test vorweisen kann, muss eine FFP2-Maske tragen. Betreuung vor Ort wird wohl wie bei den bisherigen Lockdowns auch davor, ab 7. Jänner, angeboten.

KINDERGÄRTEN

Kindergärten bleiben auch im dritten Lockdown für Betreuung offen. Die Verpflichtung für den Besuch in den letzten Tagen des Jahres 2020 entfällt aber.

FRISEURE und CO.

Auch Besuche beim Friseur oder im Kosmetik-Studio müssen nach hinten verschoben werden. Körpernahe Dienstleistungen sind vom Lockdown ebenso betroffen wie der Handel, Anbieter können also erst am 18. wieder öffnen.

SPORT

Bewegung an der frischen Luft wie Joggen war ja seit Pandemie-Beginn erlaubt und das bleibt auch so. Loipen und Eislaufplätze sind weiter offen. Nun kann es auch wieder auf die Pisten gehen. Die Entscheidung, wie Lifte und Seilbahnen öffnen, wird den Landesbehörden überlassen. Zumindest im Westen wird damit wohl ab Weihnachten wieder auch abgesehen vom Tourengehen alpiner Skisport möglich sein - Voraussetzung ist eine FFP2-Maske in der Seilbahn und am Lift. Sobald Indoor-Sport wieder zugänglich sein wird (wann das der Fall sein wird, ist jedoch noch offen), wird ein negatives Testergebnis die Zugangsvoraussetzung sein.

KULTUR

Kaum offen, müssen Kultureinrichtungen wie Museen schon wieder schließen. Ab 18. Jänner sollen dafür neben ihnen etwa auch Theater und Konzerthäuser wieder aufmachen. Besuchen kann man Veranstaltungen aber nur nach negativem Corona-Test. Außerdem sind indoor maximal 500 Besucher erlaubt, outdoor 750.

ZUSATZTESTS

Lehrer, Kellner, Friseure, Kosmetikerinnen und andere Beschäftigte in körpernahen Berufen, Buslenker und weitere Mitarbeiter öffentlicher Verkehrsmittel mit Kundenkontakt, alle Gesundheits- und Pflegeberufe mit Patientenkontakt und am Bau Beschäftigte brauchen ab 18. Jänner einmal pro Woche einen Test oder sie müssen FFP2-Maske tragen.

REGIONALES

In Gebieten mit besonders hohen Infektionszahlen soll es zu Massentestungen kommen. Auch ein regionaler Lockdown soll dort gegebenenfalls erfolgen.

Kurz: „Das ist die einzige Möglichkeit“ 

"Das ist die einzige Möglichkeit, um in Zeiten der Pandemie Tourismus, Kultur und Gastronomie wieder zu öffnen und gleichzeitig zu verhindern, dass die Zahlen wieder explodieren", rechtfertigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Freitagabend den Gang in den dritten Lockdown. Er betonte, dass man das Weihnachtsfest "wie geplant" verbringen werde, danach aber die Maßnahmen verschärfe, um eine Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 zu erzielen. Am Freitag war sie erstmals seit längerem unter 200 gesunken.

Übrigens: Mit den Impfungen gegen Covid-19 soll noch im alten Jahr - konkret am 27. Dezember - begonnen werden. 2021 soll dann eine breitere Auslieferung des Impfstoffes erfolgen. Gestartet werden soll zunächst in Alters- und Pflegeheimen, auch soll noch im Jänner die Immunisierung des Gesundheitspersonals und von Hochrisikogruppen beginnen. Im Laufe des ersten Quartals ist dann die Impfung für Personen über 65 sowie solcher mit Systemrisiko in den Bereichen Bildung, Sicherheit, Justiz und in der kritischen Infrastruktur vorgesehen. Die Impfung ist freiwillig, wie betont wird. 

(Red./APA)

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