Rechtspanorama

Polizei durfte etwaigen Covid-Sünder in Handschellen abführen

Ein Wirt wollte sich die Amtshandlung nicht gefallen lassen. Die Exekutive habe sich korrekt verhalten, sagt der Verwaltungsgerichtshof.

Wien. Der Mann ist Barbesitzer. Und er habe trotz eines geltenden Lockdowns gerade Gäste mit Alkohol bewirtet, meinte die Polizei. Der Mann ist aber auch Tischler. Und er habe nur in dieser Eigenschaft gerade ein Verkaufsgespräch geführt, argumentierte der Unternehmer. Vor Gericht galt es nun zu klären, ob die Polizei den bei der Amtshandlung wenig kooperativen Mann zu Recht festgenommen hatte.

Der Fall spielte Anfang April in Zell am See. Die Gemeinde stand gerade unter Quarantäne. Die Bezirkshauptmannschaft ersuchte die Polizei, die Lokale zu überprüfen. Und ein Passant meldete, dass in einer konkreten Bar nicht alles mit rechten Dingen zugehen dürfte. Als zwei Polizisten am frühen Abend dort anrückten, standen im Raum tatsächlich drei Personen, darunter der Wirt und seine Lebensgefährtin. Der Babyelefant war nicht eingeladen, Abstandsregeln wurden laut dem Lokalaugenschein der Exekutive ignoriert.

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