Gastbeitrag

Trump und Twitter: Des Lügenbarons eingefrorenes Posthorn

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UNS-TWITTER-PERMANENTLY-SUSPENDS-PRESIDENT-DONALD-TRUMP'S-TWITTEAPA/AFP/GETTY IMAGES/JUSTIN SULL
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Hat Twitter mit der finalen Sperre des Trump‘schen Twitter-Accounts eine rote Linie der Internetfreiheit überschritten? Oder ist der digitale Plattformgigant endlich seiner Verantwortung gerecht geworden? Eine Güterabwägung.

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Das ist auch Lügenbaron Münchhausen schon passiert. Das Posthorn versagt den Dienst. So kräftig der Postillion auch hineinblasen mochte, kein Ton war zu hören. So ergeht es seit dem 8. Januar 2021 auch Lügenbaron Trump im fernen Amerika. Sein Twitter Posthorn ist verstummt. War in Münchhausens Märchen die Winterkälte daran schuld, so trägt im Fall von Donald Trump das Twitter Management die Verantwortung.

Und daran trägt es schwer. Kaum war der Twitter-Account mit seinen über 88 Millionen Followern lahmgelegt, brach nicht ein heftiges Gewitter los, sondern gleich deren zwei.

Das eine Gewitter entlud sich aus dem Weißen Haus. Der um sein Megafon betrogene US-Präsident konnte es nicht fassen, dass ein US-Unternehmen ihm, dem Potus, Bild, Ton und Text so mir nichts dir nichts abstellt. Selbst Ausweichmanöver über benachbarte Accounts ließ Twitter unter Berufung auf seine Terms of Use nicht zu. Auch die Umgehung eines gesperrten Kontos sei unzulässig. Trumps freie Meinungsäußerung auf Twitter ist Geschichte. Jedenfalls so lange Twitter dem Druck standhält und das Posthorn nicht auftaut, wie in dem Märchen.

Twitter Büttel der Zensur?

Das zweite Gewitter schleuderte Blitze aus entgegengesetzter Richtung. Nicht die Trump-Anhänger, sondern deren erbitterte Gegner konnten nicht fassen, dass Twitter sich zum Richter über zulässige oder unzulässige Meinungsbeiträge auf der digitalen Plattform aufschwingt. Nun bestehe kein Zweifel mehr: Twitter mache sich zum Büttel der Zensur, und schände die Internetfreiheit genauso brutal, wie der ultrarechte Vandalenmob das Kapitol zwei Tage zuvor.

Auf jedes Gewitter folgt Sonnenschein, und damit die Einladung, die Sachlage bei Lichte zu betrachten.

Zuerst zur Meinungsfreiheit: Dieses Menschenrecht gilt universell. Das Recht auf Empfang und Verbreitung von Meinungen und Information ist nahezu wortgleicher Teil der Menschenrechtskonvention des Europarates, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und der Charta der Europäischen Union. Dieses Recht schließt allerdings nicht ein, dass alle Meinungen und Nachrichten auf allen verfügbaren Kanälen verbreitet werden müssen. Trump kann sich also nicht auf ein Menschenrecht zur Verbreitung seiner Botschaften auf Twitter berufen. Und Twitter muss umgekehrt nicht alles weiterverbreiten, was dort Verbreitung sucht.

Auch Presse und Rundfunk wählen sorgfältig aus und verbreiten nicht jede beliebige Botschaft. Dass Äußerungen eines politisch nicht ganz unbedeutenden U.S. Präsidenten in der Regel ihren Weg in die breite Öffentlichkeit finden, hat weniger mit dessen Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung zu tun, als vielmehr mit den Nachrichtenfaktoren, die dieser Eliteperson anhaften.

Der Staat zensuriert, nicht Twitter

Nun zum Vorwurf der Zensur: Hier sind zwei Ebenen zu unterscheiden. Auf der semantischen Ebene läuft der Vorwurf ins Leere. Subjekt der Zensur könnte in unserem Rechtswesen nur der Staat selbst sein, dem das Ausüben von Zensur seit 1918 verfassungsgesetzlich untersagt ist. Twitter kann also keine Zensur ausüben. Materiell betrachtet kommt die Sperre eines Twitter Accounts allerdings dem Tatbestand der Zurückhaltung von Information vor deren Veröffentlichung durch Dritte durchaus nahe. Solches geschieht allerdings allenthalben. Nicht jeder Text eines Journalismus-Praktikanten findet den Weg vorbei an der Chefin vom Dienst ins Blatt.

Bleibt die Frage nach der kompromittierten Internetfreiheit und der Verantwortung des Twitter Managements. Hier stehen sich die Lager in der Tat diametral und unversöhnlich gegenüber. Das Lager rund um Edward Snowden weist kategorisch und energisch jeden Eingriff zurück, der die Verbreitung von Inhalten im Internet auch nur ansatzweise beschränken würde. Dahinter steht die Überzeugung, dass sich im Internet aufgrund des niederschwelligen Zugangs jede auch noch so abwegige Meinungsäußerung durch die Widerrede anderer Diskursmitglieder angemessen neutralisiere. So reguliere sich das Internet selbst, und staatliche Autorität sei überflüssig.

Internet kein rechtsfreier Raum

Die Realität der letzten Jahre zeigt allerdings, dass sich dieser fröhlich-anarchische Zugang bedauerlicher Weise überlebt hat. Ein Bekenntnis zur demokratischen Rechtsstaatlichkeit kommt heute nicht mehr darum herum, dem Internet den Status eines rechtsfreien Raumes abzusprechen. Hass im Netz ist nur einer von zahlreichen Tatbeständen, die weder online noch offline geduldet werden können und mit allen Mitteln bekämpft werden müssen. Twitter und Facebook haben das zähneknirschend zur Kenntnis genommen und mehrere Tausend Beschäftige eingestellt, die Tag für Tag nach Verstößen auf den eigenen Plattformen fahnden.

Womit wir bei der Frage landen, ob es klug ist, Donald Trump daran zu hindern, weiterhin verbal zu wüten. Und bei der Frage, was der politischen Öffentlichkeit dadurch entgeht.

Zweckgemeinschaft Trump und Twitter

Rein ökonomisch ist die Sperre von Trumps Twitter Account ein Husarenritt. Trump und Twitter bildeten eine Zweckgemeinschaft. Trump verdankt Twitter seinen politischen Aufstieg (und wohl auch seinen Fall); Twitter hat während der vier Trump-Jahre seine tiefrote Bilanz (Verlust von 456 Millionen US$ im Jahr 2016) in einen satten Gewinn von 1,47 Milliarden US$ im Jahr 2019 gedreht und den Aktienkurs von 16,5 US$ 2016 auf 51,4 US$ Ende 2020 hochgetrieben. Trump wird Twitter genauso fehlen wie umgekehrt.

US-Bürgerinnen und -Bürger werden wohl kaum Phantomschmerzen verspüren ob des erlittenen Verlusts. Trump schon. Er wird sich auf absehbare Zeit damit abfinden müssen, dass seine Botschaften den Weg durch jene institutionellen Filter nehmen, die demokratische Gesellschaften dafür vorsehen: den Journalismus. Das ist doch eine erfreuliche Perspektive. Twitter (und Facebook) haben das endlich begriffen.

Josef Trappel ist Professor für Medienpolitik und Medienökonomie und leitet den Fachbereich Kommunikationswissenschaft der Universität Salzburg.

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