Home-Office

Steuerbegünstigung von 600 Euro pro Jahr: Reicht das?

Arbeiten im Home-Office: Was ist steuerlich absetzbar?
Arbeiten im Home-Office: Was ist steuerlich absetzbar?(c) REUTERS (EVA PLEVIER)
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Die neuen Home-Office-Regeln treffen auch steuerlich einige Klarstellungen – wichtige Fragen sind aber noch offen.

Wien. Einer der großen Unsicherheitsfaktoren beim Arbeiten daheim war bisher die steuerliche Seite: Kann man fürs Home-Office etwas absetzen, und wenn ja, wie viel? Auch dafür sollen nun Regelungen getroffen werden. Vorgesehen sind Steuerbegünstigungen von bis zu 600 Euro pro Jahr – in manchen Fällen auch mehr.

Unter anderem sollen Zahlungen der Arbeitgeber von bis zu 300 Euro pro Jahr für digitale Arbeitsmittel im Home-Office steuerfrei sein. Darüber hinaus können die Mitarbeiter über die Arbeitnehmerveranlagung weitere 300 Euro als Werbungskosten absetzen, etwa für die Anschaffung von ergonomischen Büromöbeln. Und zwar auch schon für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 – wobei die 300-Euro-Grenze dann allerdings für die Jahre 2020 und 2021 zusammen gelten soll. Klargestellt wird auch, dass die Bereitstellung digitaler Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber (z. B. auch Diensthandy oder Dienst-Laptop, der dem Arbeitgeber gehört) kein steuerpflichtiger Sachbezug ist.

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