Lockdown

96 Anzeigen nach Polizeikontrollen in St. Anton

Es wurden 44 Unterkünfte und 133 Personen überprüft.

Nach Berichten unter anderem über angebliche Skitouristen, die auch Partys gefeiert haben sollen, hat die Tiroler Polizei am Freitag mit der angekündigten Intensivierung der Kontrollen von Beherbergungsbetrieben speziell in St. Anton am Arlberg und im Stanzertal begonnen. Bei der Kontrolle von 44 Unterkünften und 133 Personen wurden vorerst 96 Anzeigen erstattet und 29 Sicherheitsleistungen eingehoben, teilte die Exekutive in einer Aussendung mit.

Zudem wurde eine behördliche Quarantäne und ein behördlicher PCR-Test angeordnet. Angezeigt und kontrolliert wurden unter anderem Briten, Dänen, Schweden, Rumänen, Deutsche, Australier, Iren und Polen. Im Auge hatte die Polizei - im Auftrag bzw. Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Landeck und unter Einbeziehung der betreffenden Gemeinden - dabei besonders die Einhaltung des Meldegesetzes bzw. der Bestimmungen zu Zweitwohnsitzen sowie der Covid-Einreise- und Notmaßnahmenverordnung.

Strafe bis zu 2180 Euro möglich

Das Strafmaß nach dem Epidemiegesetz bei Übertretungen der Verordnung beträgt bis zu 2180 Euro, hieß es. Die Kontrollen seien „sehr effektiv und ohne nennenswerte Probleme bei den Beherbergungsbetrieben und Personalunterkünften" durchgeführt worden, erklärte Bezirkspolizeikommandant Christoph Patigler. Gesetzesübertretungen in diesem Bereich seien „kein Kavaliersdelikt".

Tirols Landespolizeidirektor Edelbert Kohler hatte sich zuletzt gegen Vorwürfe von zu wenigen Kontrollen gewehrt. Man kontrolliere bereits seit Wochen in sehr hoher Frequenz, hatte Tirols oberster Polizist im Interview mit dem ORF Tirol betont. Hinsichtlich angeblicher Partys in Heustadeln in St. Anton sprach er von „Halbwahrheiten".

Es stimme zwar, dass viele Zweitwohnsitze angemeldet wurden, das sei an sich aber nicht strafbar. Auch habe man festgestellt, dass sich Personen abseits der Pisten aufhalten und dort Getränke konsumieren oder die Jause zu sich nehmen, so Kohler. Dabei handle es sich aber nicht nur um Niederländer oder Briten, sondern auch um Einheimische - und solange der Abstand dabei gewahrt bleibe, gebe es für die Polizei auch keinen Grund zum Einschreiten.

(APA)

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