Bilanzskandal

Commerzialbank-Gläubiger klagen von Republik 303 Millionen Euro ein

APA/ROBERT JAEGER
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Masseverwalter sieht "kollektives Versagen" der Aufsichtsorgane. Neben den Gläubigern will auch das Land Burgenland Geld vom Staat.

Die Gläubiger der Commerzialbank Mattersburg (Cb) haben die vom Masseverwalter ausgearbeitete Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich am Montag genehmigt. Die Klage soll noch heute beim zuständigen Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht werden. Die eingeklagte Schadenssumme beläuft sich auf rund 303 Millionen Euro, die Chancen, dass die Gläubiger ihr Geld wieder sehen, sind allerdings gering.

Die Anwaltskanzlei Kosch & Partner, die die Masseverwalter der Cb sind, sieht ein "kollektives Versagen" der zuständigen Aufsichtsorgane, also der Finanzmarktaufsicht (FMA), der Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und des Finanzministeriums, hieß es in einer Aussendung vom Montag. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und die Staatsanwaltschaft Eisenstadt seien ihren Ermittlungspflichten nicht nachgekommen.

Im November habe der Masseverwalter die Republik zur Zahlung der 303 Millionen Euro aufgefordert, die Republik lehnte dies jedoch am 8. Februar ab. In Folge klagt Kosch & Partner die Republik nun auf exakt 303,069.717 Euro und 11 Cent. Der Gläubigerausschuss hat der Klage heute zugestimmt.

Die Chancen, dass die Gläubiger das Geld auch bekommen, sind jedoch gering, auch wenn die Klage erfolgreich wäre. Denn vorrangig muss der Forderung der Einlagensicherung in Höhe von rund 470 Millionen Euro nachgekommen werden, aus heutiger Sicht dürfte aber selbst hier nur ein Teil der Forderung ersetzt werden.

Insgesamt 57 Seiten widmeten die Anwälte den Verfehlungen der Prüf- und Ermittlungsorgane, heißt es in der Aussendung. Sie bemängeln unter anderem, dass es 13 Jahre lang - von 2002 bis 2015 - keine Vor-Ort-Prüfung der Aufseher bei der Cb gegeben habe. Auch sonst sei die Überwachung der Bank nicht ausreichend gewesen.

Zudem hätte den Aufsehern die (fiktiven) hohen Einlagen der Cb bei anderen heimischen Banken auffallen müssen, da diese nicht von anderen Banken gemeldet wurden, lautet ein weiterer Vorwurf. "Ein simpler Abgleich dieser Daten hätte die Malversationen bei der Commerzialbank Mattersburg sofort aufgedeckt."

Mängel bereits 2015 entdeckt

Auf die 2015 bei der Prüfung der Bank entdeckten Mängel und Gesetzesvorstöße hätte nach Meinung der Masseverwalter härter reagiert werden müssen, zumindest mit einer Abberufung des Vorstandes und der Einberufung eines Regierungskommissärs. Die einzige Folge sei jedoch damals die Forderung von "Verbesserungen" gewesen.

Weitgehend folgenlos sei außerdem die Whistleblower-Meldung an die FMA und die WKStA aus dem Jahr 2015 gewesen, kritisieren die Anwälte. "Statt die indizierten Schritte und eigenständige Ermittlungsschritte zu setzen, wurden die in der Whistleblower-Meldung im Detail beschriebenen Vorwürfe unverständlicherweise nicht eigenständig verfolgt und schließlich in unvertretbarer, rechtswidriger und schuldhafter Weise vorzeitig eingestellt," wird aus der Klage der Masseverwalter zitiert.

Burgenland will 4,9 Millionen Euro

Auch das Land Burgenland klagt in der Causa Commerzialbank Mattersburg wie angekündigt die Republik. Die Klage wurde am Montag via Energie Burgenland eingebracht, teilte Anwalt Johannes Zink gegenüber der APA mit. Die eingeklagte Summe beträgt 4,9 Millionen Euro.

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hatte die Klage des Landes bereits nach Bekanntwerden der Bankenpleite vergangenen Sommer als Geschädigter über die Energie Burgenland und das Regionalmanagement (RMB) angedacht. Am Montag wurde sie nun eingebracht. Begründet wird die Klage der Republik mit dem "Fehlverhalten" der Finanzmarktaufsicht (FMA), der Nationalbank (OeNB), der Staatsanwaltschaft Eisenstadt und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Laut Zink wurde ebenfalls eine Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragt. Man sei der Überzeugung, dass der Paragraf 3 des FMA-Behördengesetzes verfassungswidrig ist, da dieser eine direkte Haftung der Republik für das Verhalten der FMA gegenüber einzelnen Sparern der Commerzialbank ausschließe.

(APA)

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