Lockdown

Streit um Gottesdienstverbot in der Slowakei

Ein Bild aus dem ersten Lockdown im März 2020 aus Italien. In der Slowakei sind Gottesdienste nach wie vor nicht erlaubt.
Ein Bild aus dem ersten Lockdown im März 2020 aus Italien. In der Slowakei sind Gottesdienste nach wie vor nicht erlaubt.APA/AFP/PIERO CRUCIATTI
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Ministerpräsident Matovic betont, Messen wären"derzeit verantwortungslos“. Das sehen viele seiner Landsleute und auch Regierungspartner anders. Der Vatikan beklagt generell die Aushöhlung der Religionsfreiheit in Pandemiezeiten.

Freie Religionsausübung in Pandemiezeiten. Das ist in der Coronavirus-Krise kein einfach zu lösendes Problem. Nach der Slowakischen Bischofskonferenz fordern jetzt auch Stimmen aus der Regierungskoalition in Bratislava die Aufhebung des seit Wochen wegen der Coronakrise geltenden Totalverbots öffentlicher Gottesdienste und die Öffnung der Kirchen. Das mehrstufige Ampelsystem zur den Corona-Schutzregelungen sieht erst nach Überwindung der aktuell "schwarzen Phase" Gottesdienste mit einer 15-Quadratmeter-Regel pro Teilnehmer und unter Nachweis eines negativen Tests vor.

Die Vorschläge haben jedoch wenig Chancen auf Realisierung. Ministerpräsident Igor Matovic erklärte laut Kathpress zu Wochenbeginn, er sei selbst Katholik, eine Öffnung der Kirchen wäre jedoch angesichts der hohen Infektionszahlen "derzeit verantwortungslos". Auch von einer für heute Dienstag anberaumten Beratung mit Fachleuten erwarte er "keine andere Ansicht".

Vorgeprescht ist vor allem Anna Zaborska, Chefin einer Partei aus der Sammelpartei OLaNO von Premier Matovic. Sie sprach von "Entwürfen, wie spätestens zu Ostern die Kirchen geöffnet werden könnten". Auch Arbeitsminister Milan Krajniak von der zweitgrößten Koalitionspartei "Wir sind Familie" machte sich dafür stark, den Menschen wie im ersten Lockdown "zumindest den individuellen Zugang zu Beichte, Krankensalbung und Kommunion zu ermöglichen".

Risikogruppe am ehesten in Kirche

Die Lockerungsvorstöße stoßen jedoch schon innerhalb der Regierungskoalition auf Widerstand. So ließ die drittgrößte Regierungspartei, die liberale SaS verlauten, die Kirchen würden "überwiegend von älteren Leuten besucht, der am stärksten bedrohten Bevölkerungsgruppe". Die kleinste Regierungspartei, die gemäßigt liberale "Für die Menschen", forderte die Gläubigen auf "noch durchzuhalten"; eine Besserung der Situation sei erst durch die Impfungen zu erwarten. Scharf gegen ein Entgegenkommen wandte sich die neue Linkspartei Hlas (Die Stimme)

Die derzeit nicht im Parlament vertretene Christdemokratische Bewegung (KDH) erläuterte in ihrer Reaktion auf den Vorstoß ihres früheren Parteimitglieds Zaborska, die Slowakei sei "das einzige Land in Mitteleuropa, das langfristig geschlossene Kirchen hat". Man verlange daher von der Regierung eine "rationale Lösung für öffentliche Gottesdienste unter Einhaltung der Richtlinien, wie dies in den Nachbarländern Österreich, Polen und Tschechien gelungen" sei, so KDH-Obmann Milan Majersky.

Und auch Martin Kramara, der Sprecher der Slowakischen Bischofskonferenz, bekräftigte deren Wunsch nach Berücksichtigung der Gläubigen. Es würde der Kirche helfen, "wenn die Polizei nicht Kirchen zusperrt, in denen keine Gottesdienste stattfinden, und die Leute zumindest einzeln auf ein paar Augenblicke zum privaten Gebet eintreten und eventuell die Beichte und Kommunion vereinbaren können".

Vatikan beklagt Aushöhlung der Grundrechte

Die katholische Kirche hat am Dienstag generell eine Aushöhlung des Grundrechts der Religionsfreiheit in der Pandemie beklagt. Bestimmte behördliche Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Gesundheit beeinträchtigten die freie Ausübung der Menschenrechte, kritisierte der Außenbeauftragte des Vatikan, Erzbischof Paul Gallagher, in einem Video-Beitrag zur 46. Sitzung des UNO-Menschenrechtsrats in Genf Kathpress zufolge.

Die Ausübung von Menschenrechten dürfe nur "aus einer Situation strikter Notwendigkeit" eingeschränkt werden, sagte Gallagher. Beschränkungen "müssen der Situation angemessen sein, in nicht diskriminierender Weise angewandt werden und dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen".

Zusammenarbeit von Behörden und religiösen Führern

Das Grundrecht der Religionsfreiheit schütze das Zeugnis und den Ausdruck religiöser Überzeugung "sowohl individuell als auch kollektiv, öffentlich und privat, in Formen von Gottesdiensten, Observanz und Lehre", so der Vatikan-Diplomat. Darüber hinaus gehöre zu echter Religionsfreiheit, "dass politische Behörden mit religiösen Führern, glaubensbasierten Organisationen und solchen der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, die sich für die Förderung der Religions- und Gewissensfreiheit einsetzen".

Zudem bekräftigte Gallagher den Willen der katholischen Kirche zur Kooperation beim Schutz menschlicher Grundrechte. Die Covid-19-Pandemie habe das "Engagement für den Schutz und die Förderung der universellen Menschenrechte in Frage gestellt und gleichzeitig deren Relevanz bekräftigt", so der britische Kurienerzbischof. Es sei "eine objektive Wahrheit, unabhängig von der Notwendigkeit eines Konsenses" sowie "von Zeit, Ort, Kultur oder Kontext", dass "jeder Mensch von Natur aus und universell mit Menschenwürde ausgestattet ist".

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