Laut „Spiegel“ gilt ein umfangreiches Gutachten als Grundlage für die verstärkte Beobachtung durch die Behörde.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD nun bundesweit. Die Partei wird demnach als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft. Das berichtete der „Spiegel“ am Mittwoch.
Damit kann der Verfassungsschutz die Partei auch nachrichtendienstliche Mittel heranziehen. Laut „Spiegel“ habe sich der Verfassungsschutz aber dazu verpflichtet, auf die geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament vorerst zu verzichten. Das gelte auch für Kandidaten bei den Wahlen im Jahr 2021. Die Behörde selbst wollte auf Nachfrage des Mediums den Schritt nicht bestätigen. Man wolle dazu keine Stellungnahme abgeben, hieß es.
Verstöße gegen demokratische Ordnung
Als Grundlage der Beobachtung der gesamten Parteistruktur gilt ein rund 1000 Seiten langes Gutachten. Dem „Spiegel“ zufolge hätten Experten Jahresbeginn 2019 mehrere Belege für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zusammengetragen. Die Einstufung zum Verdachtsfall sei am vergangenen Donnerstag erfolgt.