Nach Teilerfolg

"An prominenter Stelle": Zeitung muss über Gerichtsniederlage gegen Meghan berichten

Verbucht einen weiteren Erfolg im Rechtsstreit mit der Boulevardzeitung "Mail on Sunday": Herzogin Meghan (Archivbild)
Verbucht einen weiteren Erfolg im Rechtsstreit mit der Boulevardzeitung "Mail on Sunday": Herzogin Meghan (Archivbild)APA/AFP/POOL/DOMINIC LIPINSKI
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Die „Mail on Sunday“ muss auf ihrer Titelseite und auf Seite Drei über das Urteil gegen den eigenen Verlag berichten, hat ein Gericht in London entschieden.

Im Rechtsstreit von Herzogin Meghan (39) gegen die Zeitung "Mail on Sunday" hat die Ehefrau von Prinz Harry einen weiteren Erfolg verbucht. Das Blatt muss an prominenter Stelle über das Urteil gegen den eigenen Verlag berichten, wie ein Londoner Gericht entschied.

Die "Mail on Sunday" muss die Texte auf dem Titel und der Seite Drei einer Ausgabe drucken. Außerdem muss in der Online-Ausgabe "Mail Online" eine Woche lang derselbe Hinweis inklusive eines Links zur Gerichtsentscheidung gepostet werden. Das geht aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil hervor.

Das Londoner Gericht hatte den "Mail"-Verlag Associated Newspapers zur Zahlung von zunächst 450.000 Pfund (rund 520.000 Euro) für die Kosten des Verfahrens verpflichtet. Meghan fordert die Rückgabe von Kopien handgeschriebener Briefe an ihren Vater. Die Zeitung hatte in mehreren Artikeln daraus zitiert.

(APA/dpa)

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