Corona-Impfung

Justiz ermittelt nicht nach Tod von Krankenpflegerin

Es gibt keine strafrechtlichen Konsequenzen nach dem Tod einer Krankenpflegerin wenige Tage nach ihrer Impfung. Eine Obduktion soll die Todesursache der 49-Jährigen feststellen.

Der Tod einer Krankenpflegerin des Landesklinikums Zwettl mehrere Tage nach einer Corona-Impfung mit dem Vakzin von AstraZeneca wird keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Die Staatsanwaltschaft Krems verneinte laut ihrem Sprecher Franz Hütter vom Montag die Einleitung eines Verfahrens. "Es wurde kein Anfangsverdacht festgestellt", sagte der Behördensprecher. Mit einer Obduktion am Wiener AKH soll die Todesursache der 49-Jährigen festgestellt werden.

Das AKH und das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hatten bisher keinen Zusammenhang zwischen dem Ableben der Frau und dem Impfstoff hergestellt. Das Ergebnis der Obduktion werde erst in den kommenden Wochen vorliegen, hieß es aus dem AKH.

Keine fehlerhafte Anwendung

Entlastet wurde das Landesklinikum Zwettl unterdessen vom Ergebnis einer am Wochenende durchgeführten sanitätsbehördlichen Überprüfung. Wie der "Kurier" am Montag online berichtete, wurden in diesem Rahmen keinerlei Hinweise auf eine fehlerhafte Anwendung oder eine mögliche Verunreinigung des Impfstoffes zutage befördert. Eine Delegation der Landessanitätsdirektion sowie der Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft hatten sich in das Spital in der Waldviertler Bezirksstadt begeben.

Der Weg der AstraZeneca-Impfcharge sei von der Anlieferung über die Lagerung bis zur Verabreichung an die betroffene Krankenpflegerin lückenlos dokumentiert worden, berichtete die Tageszeitung. Die Spitalshygienikerin habe den gesamten Vorgang der Verimpfung mittels "Standard Operating Procedure" (SOP) im Rahmen des Qualitätsmanagements festgehalten.

Eine 35-jährige Kollegin der Verstorbenen befand sich nach ihrer Impfung in stationärer Behandlung auf der internen Abteilung im Landesklinikum Zwettl. Zum Zustand der Frau machte die NÖ Landesgesundheitsagentur am Montag mit Verweis auf die ärztliche Schweigepflicht keine Angaben. Laut "Kurier" wird ein Zusammenhang der beiden Fälle mittlerweile ausgeschlossen. Die Betroffene 35-jährige soll entsprechende Vorerkrankungen und Blutgerinnungsstörungen haben.

(APA)

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