Gesundheitsversorgung

Höchstgericht: dm darf weiter keine Medikamente verkaufen

Arzneiwaren dürfen nur über Apotheken gehndelt werden
Arzneiwaren dürfen nur über Apotheken gehndelt werdenMarco Riebler
  • Drucken

Der Verfassungsgerichtshof sieht die Beschränkung des Einzelhandels mit Arzneiwaren auf Apotheken als im öffentlichen Interesse gelegen und daher gerechtfertigt.

Nicht rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen auch weiterhin nur von Apotheken bezogen sowie im Klein- oder Fernabsatz (online) abgegeben werden. Ebenso bleibt das absolute Verbot der Abgabe von Arzneimitteln in Selbstbedienung aufrecht. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer am Dienstag veröffentlichen Entscheidung fixiert.

Die Drogeriemarktkette dm wollte selbst in den Handel mit Arzneiwaren einsteigen und kämpfte mit einem Indiviadualantrag gegen das geltende Verbot an. In Österreich dürfen auch nicht rezeptpflichtige Arzneimittel nur von Apotheken bezogen sowie im Kleinverkauf oder durch Fernabsatz abgegeben werden. Auch der Verkauf in Selbstbedienung über Automaten ist absolut verboten.

Freie Erwerbsausübung eingefordert

Das Unternehmen sieht sich dadurch im Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung verletzt. Den öffentlichen Interessen des Patientenschutzes, der Arzneimittelsicherheit, der Gesundheit sowie des Konsumentenschutzes könnte nämlich auch durch Drogisten entsprochen werden. Ein Apothekenvorbehalt sei daher unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

Wie der VfGH festhält, dient der Apothekenvorbehalt mehreren im öffentlichen Interesse gelegenen Zielen, etwa der funktionierenden Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln. Dazu komme, dass Apotheken zahlreichen öffentlich-rechtlichen, standes- und disziplinarrechtlichen Verpflichtungen unterliegen, die ebenfalls die Versorgung sicherstellen sollen. Der Apothekenvorbehalt stellt daher keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Erwerbsfreiheit und keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar. Die gleichen Gründe rechtfertigen auch die Beschränkung des Fernabsatzes von nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln auf Apotheken und das Verbot der Abgabe solcher Arzneimittel in Selbstbedienung (V 75/2019 u.a.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.