Verwandtschaftsforschung

Die Witwe hatte es nicht überall lustig

Die ersten beiden von insgesamt fünfeinhalb Seiten eines Ehevertrags, dokumentiert in einem Verfachbuch.
Die ersten beiden von insgesamt fünfeinhalb Seiten eines Ehevertrags, dokumentiert in einem Verfachbuch. Südtiroler Landesarchiv Bozen
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Wer in der Frühen Neuzeit heiratete, unterschrieb ganz selbstverständlich einen Ehevertrag. Darin war festgehalten, was nach dem Tod mit dem Vermögen passiert – mit großen regionalen Unterschieden.

Bis zu dem Platz, an dem seine Frau in der Stube sitzen sollte, war alles genau geregelt. Dort sollte neben einem Lehnsessel und einem Tisch auch ihr Spinnrad stehen. Schlafen sollte sie in der Kammer darüber – das war der wärmste Raum im Haus. Und auch, was sie nach seinem Tod zu essen bekommen sollte, war festgeschrieben. Dieser Heiratsvertrag von 1785 sei der extremste, weil detaillierteste gewesen, auf den sie in ihrer jahrelangen Forschung zu Vermögen und Verwandtschaft gestoßen sei, sagt die Historikerin Margareth Lanzinger von der Uni Wien. Ein Südtiroler Krämer, der als 71-Jähriger ein zweites Mal geheiratet hatte, regelte darin, wie sich ein Verwandter, der das Haus erben sollte, mit der – kinderlosen – Witwe zu arrangieren hatte. Nichtsdestoweniger: „In der Logik der Zeit war das eine gute Versorgung“, sagt Lanzinger.

Themen wie diese sind seit der 2003 veröffentlichten Dissertation Teil ihrer Biografie als Forscherin. Seither hat sie mehrere, vom Wissenschaftsfonds FWF geförderte Projekte dazu durchgeführt. Ihr sei früh aufgefallen, dass Familie nicht nur Unterstützung und Solidarität bedeute, sondern auch Konkurrenz, insbesondere, wenn es sich um Vermögen dreht, schildert Lanzinger: „Da geht es um persönliche Ansprüche, Logiken von Belohnung und Bestrafung und Fragen der Gerechtigkeit.“ Aspekte, die bis heute nichts an Aktualität eingebüßt haben und bei denen rechtlich immer wieder nachgebessert wird. „Die Achsen der Konkurrenz verlaufen dabei zwischen den hinterbliebenen Ehepartnern und den Kindern.“ Kompliziert werde es bei kinderlosen Paaren. Dann würden nämlich die Verwandten ins Spiel kommen, so Lanzinger.

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