Pandemie

Ausreise aus dem Bezirk Braunau nur noch mit Test

Seit Montag braucht man einen negativen Coronatest, wenn man den Bezirk Braunau in Oberösterreich verlassen will.
Seit Montag braucht man einen negativen Coronatest, wenn man den Bezirk Braunau in Oberösterreich verlassen will.APA
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Die Sieben-Tage-Inzidenz in dem Bezirk war in der Vorwoche mehrere Tage lang über der 400er-Marke gelegen.

Braunau am Inn. Seit Montag braucht man einen negativen Coronatest, wenn man den Bezirk Braunau in Oberösterreich verlassen will. Ein Antigentest darf nicht älter als zwei Tage, ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein. Die Polizei wird – unterstützt vom Bundesheer – mobile Schwerpunktkontrollen durchführen. Die Maßnahmen gelten vorerst bis 11. April, danach soll die Lage erneut bewertet werden.

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Bezirk, also die Zahl der bestätigten Fälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, war in der vergangenen Woche mehrere Tage lang über der 400er-Marke gelegen. Am Osterwochenende sank sie geringfügig darunter, dennoch hat sich das Land vorbeugend zu dem Schritt entschlossen. Ausnahmen gibt es für Schüler, einzelne Berufsgruppen, bei Behörden- und Gerichtsterminen und bei der Durchreise ohne Zwischenstopp. Wer in den Bezirk einpendelt, muss bei der Ausreise aber ein gültiges negatives Attest vorweisen können. Im Gegenzug zu den Kontrollen werden die Testmöglichkeiten im Bezirk aufgestockt.

Aufruf an Kirchenbesucher in Tirol

Nach einem positiven Coronafall hat das Land Tirol einen vorsorglichen Aufruf für Besucher der Dekanatspfarrkirche Zell am Ziller im Zillertal gestartet. Personen, die am Karsamstag zwischen 19.15 Uhr und 21.30 Uhr die Kirche besuchten, wurden gebeten, auf ihren Gesundheitszustand zu achten. Bei Auftreten von Symptomen wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit oder dem plötzlichen Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns gelte es, umgehend die Hotline unter 1450 zu kontaktieren. Die Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt solle telefonisch erfolgen, wurde appelliert. Außerdem sollen die Betroffenen – sofern möglich – zehn Tage nach dem Kirchenbesuch vorsorglich jeden zweiten Tag einen (häuslichen) Covid-Schnelltest durchführen. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.04.2021)

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