Strafrecht

Mehrheit plädiert für Sterbehilfe, Arbeit an neuem Gesetz startet

OeFFENTLICHE VERHANDLUNG DES VERFASSUNGSGERICHTSHOFES (VFGH) ZUM VERBOT DER STERBEHILFE: MADNER/GRABENWARTER
OeFFENTLICHE VERHANDLUNG DES VERFASSUNGSGERICHTSHOFES (VFGH) ZUM VERBOT DER STERBEHILFE: MADNER/GRABENWARTERAPA/HERBERT NEUBAUER
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Befürworter der Sterbehilfe präsentieren Studie, die ihre Ansicht stützt. Der Verfassungsgerichtshof verlangt eine Neuregelung bis 2022.

Wien. Bis Ende dieses Jahres muss die Politik die Bestimmungen zur Sterbehilfe neu regeln. So verlangt es ein im vergangenen Dezember ergangenes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), laut dem das bisherige absolute Verbot zur Sterbehilfe nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

Die Frage, wie die neuen Regeln im Detail aussehen sollen, beschäftigt nun die Regierung. Die Zivilrechtssektion des Justizministeriums hat Religionsgemeinschaften, Organisationen und Wissenschaftler zu einem „Dialogforum Sterbehilfe“ geladen. Dieses soll Ende April – online – starten.

Insgesamt sollen daran 25 Organisationen und Personen teilnehmen. Darunter befinden sich neben Vertretern der anerkannten Religionsgemeinschaften und deren Hilfsorganisationen auch die Ärztekammer, Pflegeeinrichtungen, Universitäten sowie der Verfassungsdienst und das Sozialministerium. Laut dem VfGH-Erkenntnis muss es künftig erlaubt sein, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen, um sich selbst töten zu können. Die direkte Tötung durch einen anderen bleibt hingegen auch auf Verlangen des Betroffenen hin strafbar.

Während das Thema politisch heikel ist, steht die Mehrheit der Österreicher einer Liberalisierung der Sterbehilfe offen gegenüber. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „Integral“ finden acht von zehn Österreichern das jüngste Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zum assistierten Suizid gut. Etwa ein Drittel (32 Prozent) denkt, dass die Entscheidung noch zu wenig weit gehe, knapp jeder Zweite kann sich vorstellen, einmal selbst Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. In Auftrag gegeben wurde die Umfrage von der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL), die sich für eine liberalere Gesetzeslage zur Sterbehilfe einsetzt.

Befragt wurden Mitte März tausend Österreicher von 16 bis 69 Jahren. Die Zustimmung zur Sterbehilfe ist über das ganze Bundesgebiet in allen Bildungs-, Einkommensschichten und Altersgruppen annähernd gleich hoch. Rund ein Viertel (23 Prozent) meint, dass auch aktive Sterbehilfe erlaubt sein sollte. Nur neun Prozent möchten am alten Verbot der Sterbehilfe festhalten. Elf Prozent wünschen sich ein neues Gesetz, das Sterbehilfe wieder erschwert – auch auf die Gefahr hin, dass dieses Gesetz wieder verfassungswidrig sein könnte. Hingegen verlangen 53 Prozent, dass das Parlament ein neues Gesetz verabschiedet, welches das Recht auf Sterbehilfe stärkt.

Wenn es um die Frage geht, wer Sterbehilfe leisten soll, sehen zwei Drittel der Befragten das in der Hand der Ärzte. 57 Prozent finden, dass dies professionelle Vereine in Zusammenarbeit mit Medizinern übernehmen sollen. Und 27 Prozent meinen, dass auch Angehörige und Freunde dazu befugt sein sollen.

Fast jede zweite befragte Person (47 Prozent) kann sich vorstellen, einmal selbst Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Am wenigsten vorstellbar ist das für die Gruppe der unter 30-Jährigen, wobei sich auch diese Menschen zu 40 Prozent für die Möglichkeit der Sterbehilfe in ihrem späteren Leben aussprechen. Ein Drittel (32 Prozent) der Österreicher ist sich bei dieser Frage unschlüssig.

Die Gesellschaft für ein humanes Lebensende sieht ihre Standpunkte naturgemäß bestätigt. „Es geht jetzt nicht mehr um Pro und Contra, sondern darum, wie die Politik diesem Wunsch schnellstmöglich entspricht. Sterbehilfe muss ab 2022 für alle Betroffenen ohne Hürden und ohne Bevormundung möglich sein“, erklärte Wolfgang Obermüller von der ÖGHL.

Skepsis bei Religionsgesellschaften

Die Bioethikkommission, ein beim Kanzleramt angesiedeltes, unabhängiges Expertengremium, hat bereits 2015 Pläne für eine Neuregelung vorgelegt. Laut dem von der Mehrheit der Mitglieder unterzeichneten Vorschlag soll die Suizidassistenz unter gewissen Umständen straffrei werden. So muss der Suizidwillige unter einer unheilbaren, tödlichen Krankheit leiden. Und Vereine sollen beim Sterben nicht helfen dürfen.

Insbesondere Religionsgesellschaften hatten hingegen auf das Erkenntnis des VfGH mit Sorge reagiert. Die Entscheidung des VfGH stelle einen „kulturellen Dammbruch“dar, bekräftigte erst im März die katholische Bischofskonferenz. (red/APA)

AUF EINEN BLICK

80 Prozent der Österreicher befürworten laut einer von Sterbehilfe-Befürwortern in Auftrag gegebenen Studie, dass der assistierte Suizid erlaubt werden soll. Ein dementsprechendes Erkenntnis hatte der Verfassungsgerichtshof im Vorjahr gefällt. Bis Anfang 2022 muss es umgesetzt sein. Das Justizministerium lädt Ende April Experten zu einem Forum, in dem die Neuregelung diskutiert wird.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.04.2021)

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