Trennung

Auch ohne Netflix kann man noch in einer Wohnung bleiben

Weil ihr Noch-Mann nicht mehr fürs Streaming zahlte, fürchtete eine Frau, dass er auch die Wohnung kündig
Weil ihr Noch-Mann nicht mehr fürs Streaming zahlte, fürchtete eine Frau, dass er auch die Wohnung kündig(c) imago images/MiS (via www.imago-images.de)
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Weil ihr Noch-Mann nicht mehr fürs Streaming zahlte, fürchtete eine Frau, dass er auch die Wohnung kündigt. Zu Unrecht, sagt der OGH.

Wien. Netflix ist mit seinem Streaming-Angebot für manche bereits wichtiger als klassische TV-Sender. Und dass ihr Noch-Ehemann den Netflix-Account in der Wohnung gekündigt hatte, verunsicherte eine Frau sehr. Sie verlangte eine gerichtliche Feststellung, laut der der Mann deswegen nun nicht mehr über das Mietrecht der Wohnung verfügen dürfe, sie also vor allem nicht kündigen dürfe. Während zwei Instanzen der Frau folgten, befand der Oberste Gerichtshof (OGH) nun aber, dass die Frau sich diesbezüglich zu Unrecht sorgte. Aber was sind die Gründe dafür?

Der Mann wohnt in dem Fall nicht mehr in der Ehewohnung. Das Scheidungsverfahren ist anhängig. Gegen den Mann wurde ein polizeiliches Betretungsverbot verhängt. Er darf sich auch seiner Frau und seiner Tochter nicht mehr nähern. Die Frau verlangte nun eine einstweilige Verfügung, laut der es dem Mann verboten werde, über die Wohnung zu verfügen. Denn sie habe dort ein dringendes Wohnbedürfnis, erklärte die Frau. Der Mann aber habe ihr gegenüber nicht nur physische Gewalt an den Tag gelegt, sondern auch begonnen, wohnungsbezogene Leistungen wie den Netflix-Account zu kündigen. Vielleicht sei der Mietvertrag also das nächste.

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