Berichtspflicht

BWB-Berichtspflicht: Justizministerium verweist auf Schramböck

APA/ROLAND SCHLAGER
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Das Grün-geführte Justizressort sieht das Wirtschaftsministerium für die geplante Berichtspflicht verantwortlich. Die BWB sieht indes ihre Unabhängigkeit in Gefahr.

Das von Alma Zadic (Grüne) geführte Justizministerium will sich zur geplanten Berichtspflicht der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nicht äußern. Das Ressort verwiest an das zuständige Wirtschaftsministerium von Margarete Schramböck. Das Justizministerium sei für die Änderungen im Kartellrecht zuständig, das Wirtschaftsministerium für Änderungen im Wettbewerbsgesetz.

BWB sieht Unabhängigkeit in Gefahr

Das Wettbewerbsgesetz soll um einen Paragrafen ergänzt werden, der vorsieht, dass sich Schramböck „jederzeit über alle Gegenstände der Geschäftsführung und Aufgabenerfüllung der Bundeswettbewerbsbehörde zu unterrichten" kann soweit dies nicht der Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde nach EU-Recht widerspreche. Schramböck betonte am Montag, dass das Auskunftsrecht nicht für Hausdurchsuchungen und laufende Ermittlungen gelte. Die BWB selbst sieht hingegen ihre Unabhängigkeit in Gefahr, weil die Informationspflicht keinerlei Einschränkungen vorsehe.

Im „Standard" (Dienstagsausgabe) sagte die Wirtschaftssprecherin der Grünen, Elisabeth Götze, ihre Partei wolle die unabhängige BWB und ihre Ermittlungen erhalten und die Gesetzespassage gegebenenfalls ändern. Schramböck hatte am Montag vor Journalisten gesagt, die Kartellrechtsnovelle sei mit Zadic abgestimmt.

Unverständnis von Expertenseite

Auch von Expertenseite sorgt die Berichtspflicht für Unverständnis. "Es ist schon erstaunlich, dass ein Gesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, die der Stärkung der Wettbewerbsbehörden dient, in die Gegenrichtung zeigt", so die auf Kartellrecht spezialisierte Rechtsanwältin Isabella Hartung. Die Berichtspflicht sei nicht dazu angetan, die Arbeit der Behörde zu entpolitisieren, im Gegenteil.

(APA)

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