Corona

Ausreisetestpflicht für Tiroler Gemeinde Umhausen

Die Regelung gilt ab Freitag bis vorerst 23. Mai.

Das Land Tirol hat über die Gemeinde Umhausen im Ötztal eine Ausreisetestpflicht verhängt. Diese tritt ab Freitag in Kraft und soll vorerst bis inklusive 23. Mai andauern. Grund für die Maßnahme ist laut Land das erhöhte Corona-Infektionsgeschehen: In der rund 3300 Einwohner zählenden Gemeinde waren mit Stand Mittwoch 32 Personen aktiv positiv.

Die Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich im Gemeindegebiet von Umhausen aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen - unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben, hieß es. Als Voraussetzung für das Verlassen gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene

Die Testpflicht gelte auch für geimpfte und genesene Personen, wurde betont. Der erforderliche Coronatest ist laut Land nicht an die Gemeinde Umhausen geknüpft. Das heißt: Es gilt beispielsweise auch ein aktuell gültiger Test einer Teststation außerhalb des Ortes.

Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol sprach von einem "dynamischen Infektionsgeschehen" in der Gemeinde. An die Bevölkerung wurde appelliert, sich weiter vorsorglich testen zu lassen.

Am Mittwoch hatte zuvor eine weitere Corona-Entscheidung das Tiroler Ötztal betroffen: Die Ausreisetestpflicht für die Umhausen-Nachbargemeinde Längenfeld wird mit morgen, Donnerstag, Mitternacht auslaufen.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.