Coronavirus

Ausreisetestpflicht für Tiroler Pitztal

Die Regelung gilt bis einschließlich 9. Juni.

Das Land Tirol hat für das Pitztal (Bezirk Imst) eine Ausreisetestpflicht verfügt. Sie tritt am Sonntag, 30. Mai in Kraft und bleibt vorerst bis einschließlich 9. Juni aufrecht - auch für Geimpfte und Genesene, hieß es am Samstag in einer Aussendung des Landes. "Im Pitztal verzeichnen wir ein dynamisches Infektionsgeschehen. Allein in den vergangenen 24 Stunden hat es 26 neue Coronavirus-Fälle gegeben", erklärte Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes des Landes Tirol.

Die Ausreisetestpflicht gilt für alle, die sich in den Gemeinden St. Leonhard, Wenns, Jerzens oder Arzl aufgehalten haben und aus dem Pitztal ausreisen wollen. Ausgenommen von der Testverpflichtung sind Kinder unter zehn Jahren, Schüler beim Schulbesuch, Güterverkehr und Personen, die unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege zu erledigen haben. Für das Pendeln zwischen den betroffenen Gemeinden ist kein Test nötig.

Selbsttests nicht anerkannt

Gültigkeit für die Ausreise haben PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden) und Antigentests (nicht älter als 48 Stunden) von befugten Stellen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Die Verkehrsverbindung Arzl/Roppen über die Weiler Wald und Waldele wird für die Dauer der Ausreistestpflicht gesperrt, an den anderen Verbindungen wird rund um die Uhr kontrolliert. Einen Überblick zum Testangebot gibt es unter www.tiroltestet.at.

Am Freitag war eine seit 14. Mai geltende Ausreisetestpflicht für die Gemeinde Umhausen in Tirol (Bezirk Imst) ein weiteres Mal verlängert worden, sie gilt ebenfalls bis inklusive 9. Juni. Obwohl ein deutlicher Trend nach unten festzustellen sei, werden weiterhin Neuinfektionen verzeichnet, hieß es von Seiten des Landes. Mit Stand Freitagvormittag galten in der rund 3300 Einwohner-Gemeinde 30 Personen als aktiv positiv.

(APA)

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