Das Kanzleramt holte sich für die Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs zur Aktenlieferung externe Hilfe von Juristen, IT-Experten und Gutachtern. Insgesamt wurden 800.000 Seiten geliefert.
Kanzler Sebastian Kurz will nicht wie Finanzminister Gernot Blümel enden. Zumindest nicht, was das schlechte Bild um die Datenlieferungen an den U-Ausschuss betrifft.
Denn wie beim Finanzministerium hat der Verfassungsgerichtshof (VfgH) auch für das Bundeskanzleramt geurteilt, umfassend, zusätzlich Unterlagen zu liefern. Beide Urteile des VfGH sind ein Novum. Noch nie wurden einem U-Ausschuss derart große Datenmengen zugesprochen. Die Umsetzung des Urteils stellt die Ministerien vor organisatorische und auch rechtlich schwierige Fragen: Darf der Kanzler als Arbeitgeber seine Mitarbeiter anweisen, private Daten zu liefern? Diese einsehen, um beurteilen zu können, ob sie relevant sind oder nicht? Wie wahrt man Persönlichkeitsrechte? Wie geht man sicher, dass das, was geliefert wird auch relevant ist – denn eigentlich darf Irrelevantes gar nicht geliefert werden. All das ist eigentlich ungeklärt und nicht ausjudiziert.