Der Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag der Opposition entschieden, dass das Bundeskanzleramt deutlich mehr Daten liefern muss. Bundeskanzler Sebastian Kurz muss sein Handy nun aber doch nicht hergeben.
Die Drucker im Bundeskanzleramt laufen auf Hochtouren. Rund 60.000 Seiten sollen für den parlamentarischen U-Ausschuss ausgedruckt werden. Etliche weitere Daten elektronisch bereitgestellt werden.
Nach Beschwerde der Opposition hat der Verfassungsgerichtshof weitere Datenlieferungen angeordnet. Darunter ist etwa der gesamte Mailverkehr des Thinktants „Think Austria“. Zwölf Mitarbeiter müssen ihre Emailpostfächer bereitstellen, nur vier davon waren durchgehend im BKA beschäftigt. Die anderen acht sind ausgeschieden, dann teilweise wieder gekommen. Ihre Postfächer wurden bei ausscheiden gelöscht. Auch der Kanzler und alle Regierungsmitglieder im Kanzleramt müssen ihre Mails liefern.
Das Datenmaterial wurde auch schon klassifiziert - je nachdem, von Stufe 1 bis 3. Wobei drei „geheim“ ist, und nur ausgedruckt geliefert wird. Insgesamt sollen das 60.000 Seiten sein. Ein erster Teil wird schon am Mittwoch geliefert - die elektronischen Daten werden ebenfalls am Mittwoch zugestellt.
Die Opposition begehrte auch Kurz Handy. Das darf er allerdings behalten.
Gelöschte Mails: Krisper will Antrag auf Exekution stellen
In dem Urteil des VfGH heißt es zudem: "Die Frage, ob E-Mails unwiederherstellbar gelöscht sind, wäre im Rahmen einer allfälligen Exekution (...) zu klären." Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper griff diesen Ball gleich auf und kündigte an, einen entsprechenden Antrag einzubringen.
"Offensichtlich hat auch das Bundeskanzleramt nur auf Zeit gespielt und mit dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gerechnet und die Unterlagen längst vorbereitet, wenn Kanzler Kurz sie noch heute an den U-Ausschuss übermitteln kann" erklärte Krisper zur Ankündigung. Sie erwartet sich, dass die Korrespondenzen "nicht wieder in Bausch und Bogen als 'geheim' geliefert werden", wie das bei den Akten aus dem Finanzministerium der Fall war.