Europäische Union

Ein Wirtschaftsgericht für Europa?

BELGIUM-EU-US-CANADA-TRADE-DEMO
BELGIUM-EU-US-CANADA-TRADE-DEMOAPA/AFP/JOHN THYS
  • Drucken

Pläne über ein europäisches Investitionsschutzgericht, vor dem Unternehmen künftig auch Staaten verklagen könnten, sorgen für Aufregung. Ein EuGH-Urteil eröffnet hier jedoch eine rechtliche Lücke.

Wien. Freihandelsabkommen wie das bereits abgeschlossene Ceta oder das gescheiterte TTIP sorgen regelmäßig für einen Sturm der Ablehnung bei globalisierungskritischen NGOs und weiten Teilen der Bevölkerung. Großteils beruht diese Kritik auf der Angst vor einem Absenken europäischer Umwelt- oder Sozialstandards – Stichwort „Chlorhuhn“. Aber auch die in diesen Abkommen meist enthaltenen Schiedsgerichte sorgen in der Regel für Aufregung. Hier würde eine „Konzernjustiz“ parallel zur normalen Gerichtsbarkeit eingeführt werden, so die Kritiker.

Laut einer Studie der NGO Corporate Europe Observatory, die sich dabei auf Unterlagen der EU-Kommission beruft, soll justament so ein Investitionsschiedsgericht innerhalb der EU eingeführt werden. Entsprechende Berichte von „Spiegel“ und „Profil“ sorgten am Montag bereits für politische Reaktionen in Österreich. So kritisierte die SPÖ die grundsätzlich investitionsschutzfreundliche Haltung des ÖVP-geführten Wirtschaftsministeriums in dieser Frage. Doch worum geht es genau? Und was sind die Punkte, die für und gegen ein europäisches Schiedsgericht sprechen?

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.