Gerichtsentscheid

Das "Zisch"-Geräusch darf nicht zur geschützten Marke werden

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Thema Dosenpfand Getraenke Getraenkedose Bonn 12 06 2003 MODEL RELEASE vorhanden MODEL RE(c) imago/photothek (Ute Grabowsky/photothek.net)
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Das EU-Gericht entschied gegen einen Dosenhersteller, der das Geräusch einen Getränkedose, die geöffnet wird, schützen lassen wollte.

Kein prickelndes Erlebnis: Die Getränkegebindeherstellerin Ardagh Metal Beverage Holdings muss damit leben, dass das Geräusch ihrer Getränkedosen beim Öffnen nicht so extraordinär ist, dass es als Unionsmarke eingetragen werden könnte. Das entschied das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg.

Die Ardagh hatte sich zuerst an das Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) gewandt, um dort eine Klangmarke für das Geräusch, das entsteht, wenn eine Metalldose mit einem kohlensäurehaltigen Getränk geöffnet wird, zu etablieren. Dazu wurde einem Bericht des ORF vom Mittwoch zufolge eine Audiodatei vorgelegt: Darauf zu hören gewesen sei der Klang des Öffnens, dann rund eine Sekunde lang Stille und anschließend ein Prickeln von rund neun Sekunden. Für das EUIPO reichte das allerdings nicht aus: Es fehle die Unterscheidungskraft. Der Antrag auf die Marke wurde abgelehnt, die Ardagh zog daraufhin vors EU-Gericht.

Auch hier blieb die Holding allerdings erfolglos: Es handle sich um ein funktionelles Geräusch, das nun einmal entstehe, wenn eine Dose mit einer kohlensäurehaltigen Flüssigkeit darin geöffnet werde. Das Gericht erklärte weiter, dass nicht davon ausgegangen werden könne, dass Konsumenten Dosenmarken allein am Geräusch des Öffnens erkennen könnten. Die Ardagh kann noch Rechtsmittel gegen den Entscheid des EU-Gerichts einlegen.

(Red.)

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