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Italienische Regierung verabschiedete Plan zu Justizreform

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Rom kommt den EU-Forderungen entgegen: Das Ziel ist die  Beschleunigung der Prozesse.

Die Regierung des italienischen Premiers Mario Draghi hat am Donnerstagabend in Rom eine Justizreform verabschiedet. Sie ist ein Eckpfeiler des EU-Wiederaufbauprogramms "Recovery Plan", für das Italien Finanzierungen in der Größenordnung von 200 Milliarden Euro erhalten wird. Damit soll unter anderem die Prozessdauer reduziert und das Justizsystem effizienter gestaltet werden. Die Reform muss vom Parlament gebilligt werden.

Die Justizreform ist ein Hauptanliegen der EU-Kommission: Das Schneckentempo der Justiz gilt als Haupthindernis für Investitionen in Italien. Die Regierung Draghi will vor allem Zivilprozesse beschleunigen. Ihr Ziel ist es, all jene Prozeduren zu beseitigen, die größere Verzögerungen bei Verfahren verursachen. Weg mit überflüssigen Anhörungen, lautet der Plan. Die Fälle, in denen ein Richtergremium bei Prozessen entscheidet, sollen reduziert werden. Filter sollen für Berufungsverfahren eingeführt werden. Mehr Anhörungen werden künftig per Videokonferenz stattfinden. Die Instrumente zur alternativen Streitbeilegung sollen verbessert werden, der Gläubigerschutz wird gestärkt.

Längere Prozesszeiten in öffentlicher Verwaltung

Die Prozesszeiten für Vergehen gegen die öffentliche Verwaltung, wie Korruption und Bestechung, werden hingegen verlängert. Zusätzlich zu den bereits festgelegten Zeiten beträgt die Verlängerung ein Jahr in der Berufung und sechs Monate in der letzten Instanz.

Die Regierung Draghi handelt unter Druck Brüssels. Die Zahl der Richter in Italien sei eine der niedrigsten in der EU. Der Jahresbericht der EU-Kommission zum Justizwesen bestätigt die Langsamkeit des italienischen Systems. Die Daten, die sich auf das Jahr 2019 beziehen, zeigen wenig Fortschritt im Vergleich zur Vergangenheit, mit Wartezeiten bei Prozessen, die weiterhin zu den längsten in Europa gehören.

Nach den Tabellen, bei denen Italien zu den Schlusslichtern gehört, werden durchschnittlich 400 Tage für das Ende von Zivil-, Handels-, Verwaltungs- und anderen Prozessen in erster Instanz benötigt. Daten zu zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten in erster Instanz sehen Italien an vorletzter Stelle mit über 500 Tagen für das erste Urteil und an letzter Stelle in der Europäischen Union für Entscheidungen der dritten Instanz mit über 1300 Tagen.

(APA)

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