"Unlauterer Wettbewerb"

"In Wahrheit Satiriker": "Tagespresse" klagt ÖVP-Politiker Andreas Hanger

20210526 49. Session of the parliamentary investigation committee concerning the Ibiza affair VIENNA, AUSTRIA - MAY 26:
20210526 49. Session of the parliamentary investigation committee concerning the Ibiza affair VIENNA, AUSTRIA - MAY 26:(c) imago images/SEPA.Media (Martin Juen via www.imago-images)
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Der Politiker solle sich durch einen Anstecker als „Satiriker“ ausweisen, begehrt das Satireportal mit einer Klage. Finanziert werde diese aus Regierungsinseraten.

Die „Tagespresse“ beschäftigt mit ihrer jüngsten Aktion das Wiener Handelsgericht: Das Satireportal hat dort eine wettbewerbsrechtliche Klage gegen den ÖVP-Nationalratsabgeordneten Andreas Hanger eingereicht. Dieser betätige sich in seinen regelmäßigen OTS-Meldungen, in denen er etwa zum U-Ausschuss Stellung genommen hat, „als Satiriker, tut dies jedoch im Gewande eines Politikers“, heißt es in der Klagsschrift (eingebracht von der Wiener Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner). Dadurch begehe er "sittenwidrigen Wettbewerb". 

Hangers Veröffentlichungen, von denen einige in der Klagsschrift angeführt werden, „ähneln in wesentlichen Punkten und in ihrer gesamten Charakteristik den satirischen Artikeln“ der „Tagespresse“, heißt es darin. „Sie enthalten bewusste Unwahrheiten und/oder satirische Zuspitzungen, Übertreibungen und selbstironische Anspielungen an eigene Unzulänglichkeiten“.

„Hanger gibt sich als Politiker aus, obwohl er in Wahrheit Satiriker ist und regelmäßig subversive humoristische Medienkunst im seriösen Gewand verbreitet. Er unterlässt es, sich entsprechend als 'Satiriker' zu kennzeichnen und führt KonsumentInnen in die Irre", formuliert die "Tagespresse"-Redaktion auf ihrer Webseite. Mit der Klage - deren Eingang dem „Standard“ übrigens vom Handelsgericht bestätigt wurde - wird nun begehrt, dass Hanger sich durch einen Anstecker als „Satiriker“ ausweisen muss. Außerdem soll er „durch Schaltungen auf Standard, Krone und ORF 2 die Bevölkerung aufklären“. Damit würde sein „Wettbewerbsvorteil“ beseitigt: „Wer braucht noch Satiriker, wenn es einen Politiker wie den Beklagten gibt, der ganz zweifellos hervorragende Satire betreibt?“

Inseratengeld „an die Staatskasse“ retournieren

Die „Tagespresse“ finanziert die Klage mit Mitteln aus Regierungsinseraten, die sie über ein Werbenetzwerk erhalten hat und hiermit „an die Staatskasse“ zurückgeben will. Durch die Aktion will die Plattform auch auf die Inseratenpolitik der Bundesregierung aufmerksam machen: 13,8 Millionen Euro seien im ersten Quartal 2021 für Werbung geflossen, „das größte Kuchenstück wandert an Boulevardmedien“. Die „Tagespresse“ habe davon, vor allem von Bundeskanzleramt und Finanzministerium, 712,58 Euro erhalten. Die Gerichtskosten für eine Klage am Handelsgericht betrügen 792 Euro.

„Wir rechnen mit einem Sieg auf ganzer Linie“, erklärt die „Tagespresse" auf ihrer Website: „Entweder, wir bekommen im Gerichtssaal Recht, oder die Klage wird abgewiesen und das Steuergeld (inkl. 79,42 Euro aus unserer eigenen Tasche) wandert zurück in den öffentlichen Besitz."

(kanu/APA)

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