Schadhafte Fahrbahn

Warnschild lässt Radler allein haften

Clemens Fabry
  • Drucken

Ein E-Biker stürzte auf einer Radtour über starke Bodenunebenheiten. Anders als die Vorinstanzen hält der OGH die Gemeinde nicht für grob fahrlässig.

Wien. Eine acht Zentimeter tiefe Rille wurde einem Radfahrer zum Verhängnis, der eines schönen Sommertags 2018 vom Baden in einem Kärntner See zurückradeln wollte. Sein Vorderrad verfing sich in der Vertiefung, er stürzte über die Lenkstange seines E-Bikes und schlug mit der rechten Schulter auf dem Asphalt auf. Den nächsten Absturz erlitt der Mann dann vor Gericht: Hatten die ersten beiden Instanzen ihm – unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens – zwei Drittel Schadenersatz zugesprochen, ging er vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) damit endgültig leer aus.

Der Unfall passiert auf einem Abschnitt des Radwegs R1, an jener Stelle als Karawankenrunde ausgeschildert. Ein Verbindungsweg, der an einen kombinierten Geh- und Radweg anschloss, wurde nicht nur von Radfahrern viel benützt, sondern zeitweise auch von Lastwagen, die nach Föhnstürmen Ende 2017 Tausende Festmeter Holz abtransportieren mussten. Tiefe Risse teils quer zur Fahrbahn, teils längs davon waren ebenso die Folge wie große Schlaglöcher.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.