Eine Frau gab ihrem Kind bei einer Übungsfahrt den Tipp, dem entgegenkommenden Auto selbst nach links auszuweichen. Sie erhält weniger Geld vom Unfallgegner.
Wien. Um schon früh den Führerschein zu bekommen, können Jugendliche „L17-Übungsfahrten“ machen. Dabei lenken sie das Auto unter Aufsicht einer erfahrenen Person, oft sind dies die Eltern. Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) nimmt ebendiese Ausbildner aber in die Pflicht.
Vorangegangen war ein Unfall einer jungen Frau bei einer solchen Übungsfahrt. Eine entgegenkommende Pkw-Lenkerin war eingenickt und der Jugendlichen auf deren Fahrbahnhälfte entgegengekommen. Die wenig erfahrene Frau wich darauf selbst nach links auf die Gegenfahrbahn aus. Beide Fahrzeuge lenkten nun mehrfach hin und her, bevor es zu einer frontalen Kollision kam. Dass die Jugendliche sich so verhielt und nicht etwa zuvor gehupt hatte, war aber ihrer auf dem Beifahrersitz anwesenden Mutter geschuldet. Sie hatte ihr Kind dazu angeleitet, rasch auf die Gegenfahrbahn auszuweichen.