Bildung

Unterrichten zu Hause sollte weiter „frei“ bleiben

(c) Peter Kufner
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Die Coronakrise brachte mehr Schulabmeldungen mit sich. Hier mit Zwang gegenüber den Eltern zu arbeiten, ist der falsche Weg.

Wie „Die Presse“ vom 7. September berichtet hat, wird das Abmelden vom regulären Schulunterricht in Wien erschwert, wenn nicht zum Hürdenlauf, da künftig „Unterrichtskonzepte“ vorzulegen sind. Grund für die Änderung ist die Verdoppelung der Anzahl der Abmeldungen von unter 400 auf über 800, was aber pandemiebedingt sein könnte.

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Das bisherige Anzeigeverfahren, das zur Kenntnisnahme der Abmeldung geführt hat, soll laut Stadtrat Christoph Wiederkehr von den liberalen Neos durch eine Art Genehmigung ersetzt werden. Damit wird aber der liberale Grundrechtskatalog des Jahres 1867 infrage gestellt, in dem es heißt, dass der häusliche Privatunterricht frei ist. Der einschlägige Artikel 17 Abs 3 StGG steht im Verfassungsrang. Aufbauend auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948 (kein Verfassungsgesetz, aber Kanon) verankert auch die – ebenfalls im Verfassungsrang stehende – Europäische Menschenrechtskonvention (Art 2 des 1. Zusatzprotokolls) Bildungsfreiheit und Elternrecht, sodass die Entscheidung über die weltanschauliche und religiöse Bildung den Eltern zusteht, was laut EGMR zu Abmeldemöglichkeiten führen muss. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) dürfen beim „häuslichen Unterricht“ weder persönliche noch sachliche Voraussetzungen überprüft werden.

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