Urteil

Deutsches Gericht: Kein Impfzertifikat nach doppelter Sputnik-Impfung

Archivbild aus einer Sputnik V-Fabrik in Chuncheon.
Archivbild aus einer Sputnik V-Fabrik in Chuncheon.REUTERS
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Wegen fehlender Zulassung in Deutschland, könne auch bei doppelter Covid-Impfung mit dem russischen Vakzin kein Zertifikat ausgestellt werden, urteilt das hessische Landesverwaltungsgericht.

Eine zweifache Impfung mit dem russischen Impfstoff Sputnik V berechtigt nicht zu einem deutschen Impfzertifikat. Es fehlen die Zulassung in Deutschland und eine entsprechende Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts, wie der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Freitag bekanntgegebenen Eilbeschluss entschied.

Der Antragsteller war im Mai in Moskau und dann nochmals im Juli in San Marino mit Sputnik V geimpft worden. Beim Landkreis Fulda begehrte er die Ausstellung eines deutschen Impfzertifikats. Der Landkreis lehnte dies ab - zu Recht, wie nun der VGH entschied.

Zulassung in Deutschland als Knackpunkt

Die Voraussetzungen für den Impfnachweis seien nicht erfüllt. Nach der Corona-Schutzmaßnahmenausnahmenverordnung sei der Impfnachweis nur bei Impfungen mit einem Impfstoff auszustellen, der vom Paul-Ehrlich-Institut öffentlich gelistet werde.

Sputnik V sei in Deutschland aber nicht zugelassen und daher vom Paul-Ehrlich-Institut auch nicht unter den empfohlenen Impfstoffen aufgelistet. Auch EU-Recht verpflichte Deutschland nicht zur Ausstellung des Impfzertifikats, betonten die Kasseler Richter.

(APA/AFP)

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