Rechtspanorama

Kind „will“ zum Vater, kommt aber zur Mutter

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Bub sei beeinflusst worden, vermutet das Gericht.

Wien. Geht es darum, welcher Elternteil das Sorgerecht für ein Kind bekommen soll, wird nach Möglichkeit auch der Minderjährige gehört. Was dieser sagt, sei wichtig, aber nicht allein entscheidend, wie der Oberste Gerichtshof in einer aktuellen Entscheidung betont. Vor allem, wenn der Wille des Kindes von einem Elternteil beeinflusst worden sein könnte.

Im aktuellen Fall war es laut dem OGH zweifelhaft, ob der von dem Zehnjährigen „geäußerte Wille selbstbestimmt und frei zustande kam“. Denn der Vater habe fünf Monate lang fast alle persönlichen Kontakte des Kindes zur Mutter unterbunden. Zusätzlich habe der Vater den Loyalitätskonflikt auch noch dadurch verschärft, dass der Bub nur noch sporadisch in die Schule ging, was sogar zu einer Gefährdungsmeldung seitens der Schule führte.

Die Unterinstanz entschied, dem Vater die Obsorge über den Buben vorläufig zur Gänze zu entziehen und sie der Mutter allein zu übertragen. Der OGH (3 Ob 63/21t) bestätigte dies. Er wandte sich auch gegen eine neue Befragung des Kindes: Diese würde den Buben nur noch zusätzlich belasten.

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