Vater von Hanau-Attentäter wegen Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt

Ein Gutachter spricht von einer wahnhaften Störung, von Sendungsbewusstsein und "Kampf-Paranoia“.

Der Vater des Attentäters von Hanau ist am Mittwochabend vom Amtsgericht Hanau im deutschen Bundesland Hessen wegen drei Fällen von Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Damit blieb das Gericht deutlich unterhalb der von der Staatsanwaltschaft geforderten Summe. Während der Hauptverhandlung hätten sich die Sachverhalte aus der Anklageschrift tatsächlich feststellen lassen, sagte die Vorsitzende Richterin.

Der Angeklagte ist der Vater des 43-jährigen Deutschen Tobias R., der am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordete. Vermutlich erschoss der 43-Jährige danach seine Mutter und schließlich sich selbst. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Beleidigung in drei Fällen vorgeworfen. Dabei ging es um Äußerungen in einer Anzeige sowie zwei Schreiben an Behörden. Unter anderem hatte der Mann im Jänner 2021 in einer Strafanzeige mehrere Menschen als "wilde Fremde" bezeichnet haben. Diese hatten zuvor in der Nähe seines Wohnhauses eine Versammlung abgehalten.

In einem weiteren Fall ging es um ein Schreiben aus dem Jänner 2021 an den Generalbundesanwalt, in dem der Mann ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das unmittelbar nach dem Anschlag in seinem Haus eingesetzt war, als "Terrorkommando" beziehungsweise "Terroreinheit" bezeichnet hatte. Schließlich hatte er im Februar 2021 in einem Schreiben an das Amtsgericht Hanau den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) unter anderem der "Wählertäuschung" bezichtigt.

(APA)

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