Heumarkt

EuGH muss sich mit Heumarkt-Hochhaus befassen

Die Presse/Fabry
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Das Verwaltungsgericht Wien hat sich wegen Fragen rund um eine  Umweltverträglichkeitsprüfung an das europäische Höchstgericht gewandt.

Das juristische Hickhack rund um das projektierte Heumarkt-Hochhaus von Michael Tojners Wertinvest wächst sich immer weiter aus. Nun muss sich neben diversen österreichischen Rechtsinstitutionen auch der Europäische Gerichtshof mit der Sache befassen. Darauf machte am Mittwoch die Umweltorganisation und Projektgegnerin Alliance for Nature aufmerksam. Im Zentrum steht einmal mehr die Frage, ob das Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchlaufen muss.

Die rechtliche Angelegenheit rund um die umstrittene Heumarkt-Bebauung, wegen der die Wiener Innenstadt nach wie vor auf der Roten Liste der gefährdeten UNESCO-Welterbestätten aufscheint, ist äußerst kompliziert. Die juristischen Streitigkeiten befassten in den vergangenen Jahren u.a. bereits das Bundesverwaltungsgericht, den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof.

Noch keine Baubewilligung

Immer wieder ging es auch darum, ob das Großprojekt UVP-pflichtig ist. Parallel dazu wartet die Wertinvest immer noch auf eine Baubewilligung, die ihr seitens des Wiener Magistrats bisher nicht erteilt wurde, weshalb sie eine Säumnisbeschwerde eingebracht hat. Der Instanzenzug sieht laut Christian Schuhböck, Generalsekretär von Alliance for Nature, vor, dass damit das Verwaltungsgericht Wien über die Baubewilligung entscheiden muss.

Und dieses hat nun kürzlich den EuGH gewissermaßen um Hilfe gebeten. Denn das Verwaltungsgericht Wien sieht die UVP-Frage immer noch nicht zufriedenstellend geklärt bzw. sieht laut Umweltorganisation sowohl im nationalen UVP-Gesetz als auch in der europäischen UVP-Richtlinie diverse Aspekte zahlreiche Auslegungsfragen. Deshalb hat es dem EuGH sechs Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Alliance for Nature glaubt, dass dadurch das Bauvorhaben um mindestens ein Jahr verzögert werde. Die Organisation spricht sich für eine Heumarkt-UVP aus.

(APA)

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