Impfung? Test? Welche Corona-Maßnahmen wo gelten

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river Donaukanal, restaurant bar Adria Wien Wien, Vienna Wien Austria 02. Lepoldstadt(c) imago images/Volker Preußer
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Mehrere Bundesländer haben die Corona-Maßnahmen verschärft. Ein Überblick über den die Maßnahmen vom Burgenland bis Vorarlberg.

In Wien, der Steiermark, Oberösterreich und Tirol gelten schon bzw. bald verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung von Covid 19. Lange dürften diese nicht halten: Denn wohl rund um dieses Wochenende dürfte die Zahl der Corona-Patienten auf Intensivstationen die 300 überschreiten (Stand Freitagabend sind es 264). Das bedeutet: Eine Woche nach Erreichen dieses Werts tritt Etappe zwei des Regierungsstufenplans in Kraft – und damit kommt ein Aus für die Wohnzimmer-Tests und die Einführung von 2G in der Nachtgastronomie und bei Events ab 500 Personen.

Derzeit gilt bundesweit noch: Bei Events ab 25 Personen gilt 3G, ebenso in der normalen Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen. In der Nachtgastronomie ist ein PCR-Test (72 Stunden gültig ab Probennahme), einen Impfnachweis oder einen Nachweis der Genesung notwendig.

FFP2-Maske ist im Handel nur dort zu tragen, wo tägliche Bedürfnisse gedeckt werden, wie bei Supermärkten und sonstigen Lebensmittelgeschäften sowie Apotheken und Drogerien. Im übrigen Handel muss die höherwertige Maske nur anlegen, wer nicht geimpft oder genesen ist.

Wie sieht es mit den Maßnahmen in den Bundesländern aus? In Vorarlberg und dem Burgenland gelten die Regeln des Bundes, ebenso wie in Niederösterreich. Allerdings gibt es hier in den Bezirken Lilienfeld, Amstetten, Melk und Scheibbs Ausreisekontrollen. Überprüft werden bei der Ausreise aus dem Bezirk 3G-Nachweise.

Verschärfungen der Regel gibt es in bereits in Wien, Oberösterreich, der Steiermark, Salzburg, Tirol und Kärnten:

Wien

Schon längst eine eigene Linie, die mit für eine Millionenstadt erstaunlich niedrigen Infektionszahlen belohnt wird, fährt Wien. Zentral ist eine FFP2-Pflicht im gesamten Handel. Dazu gilt in der Nachtgastronomie 2G. Das heißt, man muss geimpft oder während der vergangenen sechs Monate genesen sein, um Clubs oder Discos betreten zu können. Grundsätzlich werden bei Über-Zwölfjährigen nur noch PCR-Tests akzeptiert. Außerdem sind diese nur 48 Stunden gültig.

Steiermark

An die Regeln in der Bundeshauptstadt angelehnt sind die vergangenen Mittwoch präsentierten Vorschriften in der Steiermark, die allerdings erst ab 8. November gelten werden. In der Nachtgastronomie und bei Events mit mehr als 500 Personen gilt dann 2G. Das heißt, Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein. Dazu kommt eine FFP2-Maskenpflicht in Kundenbereichen, bei Kulturevents und bei religiösen Zusammenkünften. Beschäftigte und Besucher in Spitälern, Kuranstalten und Pflegeheimen unterliegen künftig einer PCR-Test-Pflicht, wenn sie nicht genesen oder geimpft sind. In Ordinationen gilt selbiges für das Personal. Die Gültigkeit bleibt bei 72 Stunden.

Kärnten

Auch Kärnten hat am Freitagabend eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen angekündigt. Analog zu den Bundesländern, die diese Verschärfungen bereits angekündigt haben, gilt für Nachtgastronomie und Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze ab 500 Personen die 2G-Regel. Im gesamten Handel sowie in Kultureinrichtungen, in denen die 3-G-Regel nicht gilt, wird es eine FFP2-Maskenpflicht geben. Die Regelung tritt bereits ab 4. November in Kraft.

Oberösterreich

In Oberösterreich gilt seit diesem Freitag (29. Oktober) eine FFP2-Pflicht im gesamten Handel - ebenso in Kultureinrichtungen, in denen keine 3G-Regel gilt (etwa in Museen und Bibliotheken). In Kinos oder Theatern sowie bei körpernahen Dienstleistern besteht aber keine Maskenpflicht, hier muss man einen 3G-Nachweis vorlegen. Wie in der Steiermark gilt dann auch in Oberösterreich ab dem 8. November 2G in der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen - das wurde am Freitag wegen der stark steigenden Infektionszahlen beschlossen.

Zudem gab es schon bisher in zwei Bezirken - Braunau und Freistadt - Ausreisekontrollen, Gmunden folgte am Freitag als weiterer betroffener Bezirk.

Tirol

Auch in Tirol wurde diesen Freitag eine 2G-Regel ab dem 8. November angekündigt, ebenfalls für die Nachtgastronomie und in Diskotheken sowie bei Veranstaltungen ab 500 Personen. Außerdem wird ab dann in Tirol eine generelle FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel sowie in Museen, Bibliotheken und Einkaufszentren eingeführt.

Salzburg

Bereits etabliert ist diese FFP2-Pflicht (auch bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren) im Bundesland Salzburg. In Planung ist, wie in Wien die Antigen-Tests (die allerdings auch in der Bundeshauptstadt für 3G am Arbeitsplatz akzeptiert werden) durch die verlässlicheren PCR-Tests zu ersetzen.

Corona-Websiten Bundesländer:

Burgenland:

https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/

Kärnten:

https://coronainfo.ktn.gv.at/

Niederösterreich:

https://www.noe.gv.at/noe/Coronavirus/Coronavirus.html

Oberösterreich:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/corona-info.htm

Salzburg:

https://www.salzburg.gv.at/themen/gesundheit/corona-virus

Steiermark:

https://www.news.steiermark.at/cms/ziel/156806224/DE/

Tirol:

https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/infekt/coronavirus/

Vorarlberg:

https://vorarlberg.at/corona

Wien:

https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

(APA/her)

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