Höchstgericht unzuständig

Umstrittenes Urteil zu FPÖ-Coronademo „pickt“

APA/AFP/STRINGER
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Das Verwaltungsgericht Wien erklärte das Verbot einer FPÖ-Kundgebung für unzulässig. Die Polizei kann aber selbst augenscheinliche Fehler nicht geltend machen.

Die Öffentlichkeit staunte nicht wenig, als im heurigen Frühjahr das Verwaltungsgericht Wien das Verbot einer Coronademonstration der FPÖ durch die Polizei nachträglich für unzulässig erklärte. Der zuständige Richter hatte die Einwände des verhinderten Veranstalters eins zu eins übernommen und recht freihändig durch eigene Überlegungen ergänzt, die von Zweifeln an Anti-Corona-Maßnahmen getragen waren. Ob er damit richtig lag, wird aber für immer ungeklärt bleiben: Wie drei aktuelle Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zeigen, kann die Behörde Fehler des Gerichts nirgends geltend machen, mögen sie noch so augenscheinlich sein.

Die Vorgeschichte: Die FPÖ kündigte für 31. Jänner eine Versammlung an, bei der gegen die Anti-Corona-Maßnahmen der Regierung demonstriert werden sollte. Eine Genehmigung ist für Kundgebungen nicht nötig, doch die Behörde kann nötigenfalls umgekehrt ein Verbot aussprechen. Und das tat die Landespolizeidirektion Wien: Sie befürchtete, viele Demonstrierende würden weder Masken tragen noch den damals gebotenen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.

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