EuGH weist Polens Justizminister in Schranken

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Die EU-Höchstrichter urteilen, dass die Kompetenzen von Justizminister Ziobro in Personalfragen dazu missbraucht werden können, politisch genehme Richter zu belohnen und unliebsame Würdenträger zu bestrafen.

Luxemburg/Warschau. Das Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Sachen Polen fällte, fiel so eindeutig aus wie in den vorangegangenen Rechtssachen zur Aushöhlung der unabhängigen Justiz durch die nationalpopulistische Regierung in Warschau. Doch im Gegensatz zu den früheren Urteilen standen in der Causa C-748/19 bis C-754/19 weder Institutionen, wie die Disziplinarkammer für Richter, noch prozedurale Fragen, wie ein von oben verordneter Ruhestand für unliebsame Würdenträger, im Visier der EU-Höchstrichter, sondern eine konkrete Person: Justizminister Zbigniew Ziobro, der Hauptarchitekt des Angriffs auf Polens demokratische Gewaltenteilung, der im Regierungslager die Kleinpartei „Solidarisches Polen“ anführt und in EU-Angelegenheiten als kompromissloser Hardliner gilt.

Im jüngsten Fall ging es um die Befugnis, Richter an Strafgerichte höherer Ordnung abzuordnen, die Ziobro kraft seines Amtes als Justizminister innehat. Derartige Entsendungen gelten als informelle Beförderungen, weil mit dem Aufstieg in eine höhere Instanz in der Praxis ein höheres Gehalt bei gleichzeitig geringerer Arbeitslast einhergeht, wie der Justizexperte Jakub Jaraczewski in einer ersten Reaktion auf das EuGH-Urteil erläuterte.

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