Gerichtshof

Polen und Ungarn wird der EU-Geldhahn abgedreht

TOPSHOT-POLAND-EU-POLITICS-JUSTICE-DEMO
TOPSHOT-POLAND-EU-POLITICS-JUSTICE-DEMOWOJTEK RADWANSKI / AFP / picture
  • Drucken

Der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs empfiehlt, die Klage gegen den Rechtsstaatsmechanismus zurückzuweisen. Nun drohen beiden Regierungen Milliardeneinbußen.

Polen und Ungarn droht ab kommendem Jahr eine bittere Einbuße bei EU-Förderungen. Folgen die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den am Donnerstag veröffentlichten Empfehlungen des Generalanwalts, so müssen Warschau und Budapest zahlreiche Infrastrukturprojekte und weitere Investitionen stoppen, die bisher von der EU mitfinanziert wurden. Es geht um viele Milliarden Euro – so viele, dass sie das Wachstum beider Länder beeinflussen werden.

Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona hat empfohlen, die Klage beider Länder gegen den vorgesehenen EU-Rechtsstaatsmechanismus abzuweisen. Er soll die Auszahlung von EU-Mittel an rechtsstaatliche Voraussetzungen binden. Im Normalfall folgen die Richter diesen Empfehlungen. In seiner Bewertung argumentiert der Generalanwalt, dass „die Achtung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit für das ordnungsgemäße Funktionieren der öffentlichen Finanzen und die korrekte Ausführung des Haushaltsplans der Union von grundlegender Bedeutung“ seien. Eine politisch beeinflusste Justiz, so der Umkehrschluss, könnte dazu führen, dass EU-Gelder falsch verwendet werden, ohne dass es eine Korrektur gebe.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.