Die neue Regelung zur Kryptobesteuerung bringt Erleichterungen für Viel-Trader. Für langfristige Investoren ist sie eher ungünstig. Immerhin kann man künftig Aktienverluste mit Bitcoin-Gewinnen ausgleichen.
Wien. Am 1. März 2022 tritt eine neue Regelung für Inhaber von Bitcoin und anderen Krypto-Assets in Kraft, die für langfristig orientierte Buy-and-Hold-Investoren tendenziell ungünstig ist. Einkünfte aus Kryptowährungen, etwa realisierte Kursgewinne, werden ab dann mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer besteuert, und zwar unabhängig davon, wie lang man die Vermögenswerte bereits auf dem Depot hält. Bisher konnte man Bitcoin und Co. nach einem Jahr steuerfrei veräußern.
Jetzt schnell zu verkaufen, um der Steuer zu entgehen, zahlt sich in den meisten Fällen nicht aus. Denn Altvermögen (Erwerb bis 28. Februar 2021) fällt auch weiterhin unter die alte Regelung: Nach einem Jahr (also ab 1. März 2022) kann man es steuerfrei veräußern. Verkauft man hingegen jetzt Kryptowährungen, die man erst kürzer als ein Jahr hält, muss man nach der alten Regelung einen etwaigen Gewinn in der Einkommensteuererklärung angeben.