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Omikron: Österreich verschärft Einreiseregeln

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Archivbild.(c) REUTERS (LOREN ELLIOTT)
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Ab Montag dürfen Erwachsene in Österreich nur noch mit gültigem 2-G-Nachweis und negativem PCR-Test bzw. einem nachgewiesenen Drittstich einreisen. Ansonsten müssen Reisende sofort in Quarantäne.

Österreich verschärft seine Einreisebestimmungen zur Eindämmung der Omikron-Variante. Die neue Verordnung tritt am kommenden Montag in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium Freitagabend mit. Konkret ist die Einreise nach Österreich nur mehr mit einem gültigen 2-G-Nachweis - also für geimpfte oder genesene Personen - möglich. Zusätzlich ist ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test vorzuweisen, sofern noch keine Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden kann. Kann ein zusätzlicher PCR-Test oder die Auffrischungsimpfung nicht nachgewiesen werden, ist eine Einreise zwar möglich, jedoch ist eine sofortige Heimquarantäne anzutreten, so das Ministerium. Diese Selbstisolation ist erst beendet, wenn ein nach der Einreise gemachter PCR-Test mit negativem Ergebnis ausgewertet wurde. In diesem Fall ist zudem eine Registrierung durch Pre-Travel-Clearance verpflichtend.

Auch Österreicher, EU- und EWR-Bürger und in Österreich wohnhafte Personen müssen bei der Einreise einen gültigen Impfnachweis oder das Attest einer Genesung vorlegen. Ansonsten muss eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Die Möglichkeit zum vorzeitigen Freitesten besteht ab dem fünften Tag. Auch in diesem Fall ist eine Registrierung via Pre-Travel-Clearance verpflichtend.

Pre-Travel-Clearance

Das PTC-System dient zur Überprüfung der Umsetzung und Einhaltung der Quarantäneregelungen (z.B. durch Follow-Up-Anrufe durch die Gesundheitsbehörde, Kontrollen). Die Gesundheitsbehörden kontrollieren stichprobenartig, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die Einhaltung der Quarantäne.

Ausnahmen für Schwangere, Kinder, Pendler und Personen mit ärztlichem Attest

Ausgenommen von den Erfordernissen eines 2G-Nachweises sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sonderregeln gibt es außerdem für Kinder.

Schulpflichtige Kinder dürfen mit dem Ninja-Pass oder ähnlichen Testnachweisen einreisen. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln ebenfalls nicht. Sie müssen nur dann gemeinsam mit ihrer Begleitperson in Quarantäne und sich zur Pre-Travel-Clearance registrieren lassen, wenn sich die erwachsene Person auch isolieren muss. Ein elfjähriges Kind muss nach der Einreise mit seinen Eltern, die entweder dreifach geimpft oder doppelt geimpft und frisch PCR-getestet sind, laut neuester Verordnung aber zum Beispiel nicht in Quarantäne.

Für Pendlerinnen und Pendler gilt weitere eine Ausnahmeregelung. Hier bleibt die gewohnte 3G-Regel aufrecht. Hierbei müssen Personen geimpft, genesen oder negativ getestet sein.

Neue Landeverbote

Ergänzend zu den verschärften Einreisebestimmungen werden auch die Staaten Angola, Sambia, Malawi auf die Liste der Virusvariantengebiete ergänzt. Für Direktflüge aus diesen Staaten gilt ein Landeverbot auf allen österreichischen Flughäfen.

Seilbahn-Obmann und ÖVP-Nationalratsabgeordneter Franz Hörl zeigte sich wenig begeistert von den Verschärfungen. Die Regelung sei "völlig praxisfremd". Die kurzfristige neue Regelung sei vor allem für Gäste schwierig, die sich am Wochenende auf den Weg nach Österreich machen wollten: "Der Gast mit mehrtägiger Anreise - zum Beispiel aus den Niederlanden - wird sich bedanken".

(APA/Red.)

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