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"Gewisser Ansturm" auf den stationären Handel erwartet

Nach dem Weihnachtsfest ist noch einmal Hochsaison für den heimischen Handel.
Nach dem Weihnachtsfest ist noch einmal Hochsaison für den heimischen Handel. APA/HANS PUNZ
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Nach dem Heiligen Abend machen die Händler etwa zehn Prozent ihres Gesamt-Weihnachtsgeschäfts. Bei den Umtauschfristen signalisieren sie Kulanz.

Nach dem Weihnachtsfest ist noch einmal Hochsaison für den heimischen Handel. Gutscheine werden eingelöst, Geldgeschenke ausgegeben und Weihnachtspräsente umgetauscht. In der Woche nach dem Heiligen Abend machen die Händler laut Schätzungen des Handelsverbands rund zehn Prozent des Gesamt-Weihnachtsgeschäfts, es geht um einen Mehrumsatz von rund 110 Millionen Euro. Bei den Umtauschfristen signalisieren viele Händler eine gewisse Kulanz.

Der Anteil an Gutscheinen der in Österreich gekauften Weihnachtsgeschenke beträgt heuer nach Schätzungen des Handelsverbands 22,6 Prozent (+8,6 Prozentpunkte zum Vorjahr), der Anteil der Geldgeschenke beläuft sich auf 11,5 Prozent (+3,8 Prozentpunkte zum Vorjahr).

"Enormer Zuwachs bei Gutschein- und Geldgeschenken"

"Gutschein- und Geldgeschenke konnten einen enormen Zuwachs verzeichnen", so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will am Montag in einer Aussendung. Das liege vor allem daran, dass Erlebnisse wie Services körpernaher Dienstleister, Wellness- oder Hotelaufenthalte aufgrund der Coronapandemie nicht vorausschauend geplant werden können. "Die Menschen gingen dieses Jahr lieber auf Nummer sicher und legten deshalb lieber Bargeld oder Gutscheinkarten unter den Christbaum", so Will. Auch der lockdownbedingte Ausfall von zahlreichen Einkaufstagen verstärkte diesen Trend.

Aufgrund der vermehrten Gutschein- und Geldgeschenke erwartet der Handelsverband "einen gewissen Ansturm" auf den stationären Handel. Zahlreiche Kunden werden auch ihre Weihnachtsgeschenke ein- oder umtauschen. In Österreich gibt es kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Händler können diese freiwillig umtauschen, auf jeden Fall sollte man sich die Rechnung aufheben - und die darauf bestätigte Umtauschmöglichkeit, empfiehlt die Arbeiterkammer (AK). In der Regel kann man sich eine andere Ware aussuchen. Geld gibt es meist nicht zurück, sondern Gutscheine.

Gesetzliches Recht auf Gewährleistung

Bei Mängeln gibt es ein gesetzliches Recht auf Gewährleistung. Bei Online-Käufen ist ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vorgesehen. Ausgenommen sind extra nach Kundenwünschen angefertigte Waren. Laut Handelsverband sind die meisten Handelsbetriebe kulant was die Umtauschfristen betrifft. Auf Nachfrage werde teilweise Ware entgegengenommen, bei der die Umtauschfrist bereits abgelaufen sei.

Viele Händler versuchen nun mit Rabattaktionen ihren Umsatz noch einmal anzukurbeln. "Das liegt nicht nur am Abverkauf, sondern vor allem daran, da Umsatzentschädigungen in Form des Ausfallsbonus noch nicht überwiesen wurden", so der Handelsverband-Geschäftsführer. Die Händler müssten sich den Umsatz "im Vorhinein erkaufen" und das gelinge "nur durch großzügige Rabattaktionen".

(APA)

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