Kommentar

Rückzug auf Österreichisch

Der Postenschacher-Vorwurf um die OGH-Vizepräsidentin schreit nach Aufklärung.

Der Vorgang ist beispiellos: Unter dem Vorwurf, an parteipolitischem Postenschacher mitgewirkt zu haben, gibt die Vizepräsidentin eines Höchstgerichts „im Einvernehmen“ mit ihrer Präsidentin Agenden ab. Bewiesen, gar straf- oder disziplinarrechtlich verurteilt ist nichts, aber für OGH-Präsidentin Elisabeth Lovrek genügt der durch Chats ihrer Stellvertreterin, Eva Marek, aufgekommene Verdacht, um ihr das abzunehmen, was sie ihr abnehmen kann: Verwaltungsaufgaben.

Die Chats sind laut Lovrek geeignet, das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu gefährden. Es ist gut, dass Lovrek daraus Konsequenzen zieht. Doch die sehen nach einer österreichischen Lösung aus, also keiner: Marek bleibt OGH-Vize und Richterin, wie es um das Vertrauen in ihre Rechtsprechung bestellt sein wird, sei dahingestellt.

Es wäre gewiss nicht der erste Postenschacher in der Justiz, bloß fand bisher keiner Eingang in veröffentlichte Chats. Der Fall muss schonungslos aufgeklärt werden.

E-Mails an: benedikt.kommenda@diepresse.com

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.