Buwog-Prozess

Schriftliches Grasser-Urteil "in den nächsten Tagen" erwartet

Karl-Heinz Grasser wartet noch immer auf ein schriftliches Urteil.
Karl-Heinz Grasser wartet noch immer auf ein schriftliches Urteil.(c) APA/HANS KLAUS TECHT/APA-POOL (HANS KLAUS TECHT/APA-POOL)
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Die mündliche Urteilsverkündung im Buwog-Prozess erfolgte bereits im Dezember 2020. Seither warten die Verurteilten rund um den früheren Finanzminister auf die schriftliche Fassung des Spruchs.

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien, Katharina Lehmayer, erwartet "in den nächsten Tagen" die schriftliche Ausfertigung des erstinstanzlichen Urteils gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der vor mehr als einem Jahr nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt worden ist. Das sagte die OLG-Präsidentin im Interview mit den "Oberösterreichischen Nachrichten" (OÖN, Mittwochausgabe).

"Die Urteilsausfertigung erwarten wir nun in den nächsten Tagen", sagte Lehmayer. Die Dauer des Hauptverfahrens - von insgesamt drei Jahren - bezeichnete sie als "aufgrund der Komplexität angemessen". Davor war sieben Jahre lang ermittelt worden.

Die mündliche Urteilsverkündung erfolgte bereits am 4. Dezember 2020 im Straflandesgericht Wien. Die Verhandlung hatte am 12. Dezember 2017 begonnen. Angeklagt war Korruption im Zusammenhang mit der Bundeswohnungs-Privatisierung (Buwog u.a.) und in der Causa Linzer Terminal Tower. Dazu kamen noch im Laufe des Verfahrens weitere Anklagen, die das Verfahren noch länger und aufwendiger machten. Durch Corona kam es zudem im Jahr 2020 zu einer längeren Unterbrechung des Strafprozesses.

Außer acht Jahre Haft für Grasser setzte es damals sieben Jahre für den Lobbyisten Walter Meischberger und sechs Jahre für den früheren PR-Profi Peter Hochegger, ebenfalls nicht rechtskräftig. Seitdem warten die Angeklagten auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils. Erst wenn diese vorliegt, können die Rechtsmittel der Verteidigung geschrieben werden.

Ist der Prozess an sich bereits die Strafe?

Grasser hat sich ja mehrfach nicht schuldig bekannt, er sieht den Spruch als Fehlurteil. Zuletzt bescheinigte ihm das Oberlandesgericht (OLG) in Reaktion auf einen (zweiten) Fristsetzungsantrag (damit versuchte Grasser Tempo zu machen), dass „das Urteil penibelst zu begründen“ sei. Um damit „allfällige weitere jahrelange Rechtsgänge zu vermeiden.“ In dieser Form ersuchte das OLG sozusagen um Verständnis dafür, dass die Erstrichterin so lange braucht. Klar scheint aus Grassers Sicht: Rechtsmittel werden mit Sicherheit eingebracht; auch wenn das Urteil von besonderer Güte ist.

Verteidiger Manfred Ainedter erklärte der „Presse": „Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die lange Verfahrensdauer eine allfällige Strafe ersetzen soll."

Zehn-Punkte-Plan für schnellere Verfahren

Lehmayer kündigt in dem Interview einen Zehn-Punkte-Plan an, um die Justiz bzw. die Gerichte schneller und schlagkräftiger zu machen. "Wir haben gemeinsam einen Zehn-Punkte-Plan entwickelt, um die Gerichtsbarkeit in diesen großen Verfahren möglichst rasch zu stärken. Ich habe den Plan dem Justizministerium übermittelt. Das sind teilweise Maßnahmen, die kann ich im eigenen Wirkungsbereich umsetzen, was ich auch schon tue - etwa Kollegen durch Umschichtungen entlasten, bei Neuaufnahmen wirtschaftsrechtliches Wissen berücksichtigen.

Bei anderen Dingen benötige ich das Ministerium, zum Beispiel bei der Unterstützung der Kollegen im Backoffice-Bereich durch akademische Mitarbeiter - diese bekommen wir, der Ausschreibungsprozess läuft. Natürlich gibt es auch Gespräche, ob nicht auch zusätzliche richterliche Kapazitäten notwendig sind. Das hängt auch mit den Budgetverhandlungen zusammen, die im Sommer starten."

(m. s./APA)

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