Beratungen

Werden die Corona-Regeln an Schulen gelockert?

Derzeit gilt an den Schulen eine sogenannte "Sicherheitsphase".
Derzeit gilt an den Schulen eine sogenannte "Sicherheitsphase".(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Derzeit berät das Bildungsministerium mit dem Krisenstab Gecko darüber, ob es zu Änderungen kommt, etwa bei der Maskenpflicht oder Beschränkungen im Sport-Unterricht.

Die Regierung hat am Wochenende weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen präsentiert. So wird die Sperrstunde mit 5. Februar auf 24 Uhr verlegt, die 2-G-Regel im öffentlichen Leben fällt schrittweise. Auch Änderungen bei den Maßnahmen an den Schulen wurden dabei in den Raum gestellt. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) deutete dabei Schritte etwa bei der Maskenpflicht bzw. beim Sport-Unterricht an. Derzeit seien die konkreten Maßnahmen aber noch "in Abstimmung mit den Expertinnen und Experten von Gecko", hieß es am Montag aus dem Bildungsministerium.

Derzeit gilt an den Schulen eine sogenannte Sicherheitsphase - befristet sind die darin enthaltenen Regelungen bis 27. Februar, also dem Ende der letzten Semesterferien-Staffel. Unter anderem müssen alle Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Impfstatus dreimal pro Woche testen, mindestens einmal mittels eines PCR-Tests (ab 7. Februar bzw. in Wien schon jetzt zweimal). Außerdem ist die Präsenzpflicht ausgesetzt - Eltern können ihre Kinder also auch ohne ärztliches Attest entschuldigen.

Im gesamten Schulhaus und auch im Unterricht muss eine Maske (ab der Oberstufe FFP2) getragen werden. Das gilt auch für den Sport-Unterricht im Schulgebäude - im Freien darf auch ohne Maske geturnt werden. Außerdem sind beim Turnen jene Übungen untersagt, bei denen Schülerinnen und Schüler über einen längeren Zeitraum in direktem Kontakt stehen.

Schulveranstaltungen finden derzeit nicht statt

Nach wie vor sind Schulveranstaltungen wie Skikurse, Wandertage etc. verboten. Außerdem dürfen externe Personen nur eingeschränkt an die Schulen - Sportangebote mit Vereinen sind etwa (außer an Schulen für Leistungssport) untersagt, gleiches gilt für Musikangebote. Elternsprechtage und Tage der offenen Türe dürfen nur digital stattfinden.

Bei einem einzigen Corona-Fall in der Klasse geht derzeit der Präsenzunterricht (ohne den betroffenen Schüler) weiter. Allerdings müssen die übrigen Kinder dann fünf Tage lang täglich getestet werden. Tritt innerhalb von drei Tagen ein weiterer Corona-Fall in dieser Klasse auf, wird auf Distance Learning umgestellt.

(APA/Red. )

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