Verbraucherrecht

UWG-Novelle: Harsche Kritik am Gesetzesentwurf

Ein solches Lockangebot ist erlaubt – aber nur, wenn es tatsächlich stimmt.
Ein solches Lockangebot ist erlaubt – aber nur, wenn es tatsächlich stimmt. Getty Images/EyeEm
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Die Stellungnahmen zur geplanten Novelle fallen teils vernichtend aus: Verbraucher hätten dann sogar weniger Rechte.

Wien. Wenn Unternehmen unlautere Geschäftspraktiken anwenden, sollen Verbraucher mehr Rechte bekommen, vor allem soll ihnen dann EU-weit ein Schadenersatzanspruch zustehen. Das ist ein erklärtes Ziel der sogenannten Modernisierungsrichtlinie der EU (2019/2161). Ein Gesetzesvorschlag des Wirtschaftsministeriums, mit dem diese Richtlinie in Österreich umgesetzt werden soll („Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz“), schränkt jedoch den Rechtsschutz für geschädigte Konsumenten gegenüber der derzeitigen Rechtslage sogar ein („Die Presse“ berichtete).

Im Begutachtungsverfahren stößt das zum Teil auf harsche Kritik. Und diese kommt keineswegs nur vonseiten deklarierter Konsumentenschützer. Sondern etwa auch vom Obersten Gerichtshof, von der Rechtsanwaltskammer und aus der juristischen Lehre. Der Grund für die Irritationen: In Österreich gibt es bereits einen recht umfassenden Schadenersatzanspruch auch für Verbraucher, wenn Unternehmen gegen das Lauterkeitsrecht (UWG) verstoßen. Das war zwar in der Lehre teilweise umstritten, der OGH hat es jedoch erst kürzlich klargestellt (4 Ob 49/21s). Und sich dabei auf eine vor mehr als 20 Jahren ergangene höchstgerichtliche Entscheidung bezogen, in der ebenfalls ein solcher Anspruch bejaht worden war.

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